08.05.2017, 21:26
Hallo Leute,
ich habe eine Problemstellung, mit der ihr vielleicht mehr anfangen könnt als ich. Es geht um eine komplette Freistellung für den Personalrat. Da ich nicht nur im PR Berufsfeuerwehr bin, sondern auch im GPR, gibt es nun folgendes:
Für den Gesamtpersonalrat der Stadt sind zwei Freistellungen möglich. Ich habe Interesse an einer solchen Freistellung, nachdem bald, zumindest theoretisch, beide Stellen neu zu besetzen sind. Da ich als einziger in einer anderen Gewerkschaft Mitglied bin und als Beamtenvertreter die meisten Stimmen habe, greift folgendes:
___________________________________________________
§40 Abs. 3 Satz 2 HPVG
Bei der Freistellung sind nach dem Vorsitzenden die Gruppen entsprechend ihrer Stärke und die im Personalrat vertretenen Gewerkschaften und freien Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf die Freistellung verzichten; dabei ist der Vorsitzende anzurechnen. Gewerkschaften, die zur selben Spitzenorganisation gehören sowie freie Listen können sich hierfür gruppenübergreifend zusammenschließen.
___________________________________________________
Das bedeutet, dass ich als einziges Mitglied einer Gewerkschaft Mitglied die 2. Stelle quasi automatisch bekäme.
Richtig?
Nun das Problem:
Die Person die den Vorsitz bekommen soll steht quasi schon fest. An seiner Wahl, Ende Mai, gibt es wenig Zweifel da er im PR schon lange etabliert und entsprechend bekannt ist. Das GPR Gremium hat jedoch kein Interesse die zweite Freistellung zu besetzen. Somit würde die Regelung nach §40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ausgehebelt und ich hätte keine praktisch Chance auf die mögliche Freistellung.
Meine Fragen:
Geht das einfach so, die zweite Stelle nicht zu besetzen und somit den genannten Paragrafen auszuhebeln?
Wenn nicht, wie kann ich gegenargumentieren, also warum dürften sie das nicht?
Hat jemand Ideen dazu?
Grüße Talax
ich habe eine Problemstellung, mit der ihr vielleicht mehr anfangen könnt als ich. Es geht um eine komplette Freistellung für den Personalrat. Da ich nicht nur im PR Berufsfeuerwehr bin, sondern auch im GPR, gibt es nun folgendes:
Für den Gesamtpersonalrat der Stadt sind zwei Freistellungen möglich. Ich habe Interesse an einer solchen Freistellung, nachdem bald, zumindest theoretisch, beide Stellen neu zu besetzen sind. Da ich als einziger in einer anderen Gewerkschaft Mitglied bin und als Beamtenvertreter die meisten Stimmen habe, greift folgendes:
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§40 Abs. 3 Satz 2 HPVG
Bei der Freistellung sind nach dem Vorsitzenden die Gruppen entsprechend ihrer Stärke und die im Personalrat vertretenen Gewerkschaften und freien Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf die Freistellung verzichten; dabei ist der Vorsitzende anzurechnen. Gewerkschaften, die zur selben Spitzenorganisation gehören sowie freie Listen können sich hierfür gruppenübergreifend zusammenschließen.
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Das bedeutet, dass ich als einziges Mitglied einer Gewerkschaft Mitglied die 2. Stelle quasi automatisch bekäme.
Richtig?
Nun das Problem:
Die Person die den Vorsitz bekommen soll steht quasi schon fest. An seiner Wahl, Ende Mai, gibt es wenig Zweifel da er im PR schon lange etabliert und entsprechend bekannt ist. Das GPR Gremium hat jedoch kein Interesse die zweite Freistellung zu besetzen. Somit würde die Regelung nach §40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ausgehebelt und ich hätte keine praktisch Chance auf die mögliche Freistellung.
Meine Fragen:
Geht das einfach so, die zweite Stelle nicht zu besetzen und somit den genannten Paragrafen auszuhebeln?
Wenn nicht, wie kann ich gegenargumentieren, also warum dürften sie das nicht?
Hat jemand Ideen dazu?
Grüße Talax