Hallo,
darf man noch gültige Ausweise/Pässe (BPAs, RPs, Kinderreisepässe ...) nach Antragsstellung eines neuen Ausweis/Pass bereits ungültig machen oder darf man das erst, wenn diese abgelaufen sind?
Danke.
LG
"darf man noch gültige Ausweise/Pässe (BPAs, RPs, Kinderreisepässe ...) nach Antragsstellung eines neuen Ausweis/Pass bereits ungültig machen oder darf man das erst, wenn diese abgelaufen sind?"
"man" ist die zuständige Behörde?
Nicht bei Antragstellung. Ggf. bei Ausgabe des neuen Ausweises/Pass.
Ja, man ist die zuständige Behörde.
Woraus geht für BPAs und RPs hervor, dass man gültige Ausweise/Pässe nicht ungültig machen darf?
Ja, man ist die zuständige Behörde.
Woraus geht für BPAs und RPs hervor, dass man gültige Ausweise/Pässe nicht ungültig machen darf?
Und nach dem ungültig machen wird dann ein Ordnungswidrigkeiten Verfahren eingeleitet, weil der Bürger keinen Ausweis hat ;-)
"Woraus geht für BPAs und RPs hervor, dass man gültige Ausweise/Pässe nicht ungültig machen darf?"
Man darf Ausweise schon ungültig machen. Aber nicht deshalb, weil ein neuer beantragt wird. Bei Ausgabe der neuen Dokumente sind die alten grundsätzlich einzuziehen. Ggf. kann man ungültig machen und die Dokumente dem Bürger mitgeben. Ich sehe keine Rechtsgrundlage wegen des Antrags auf neue Dokumente die alten ungültig zu machen. Dafür brächte es eine Rechtgrundlage. Nicht ein Verbot...