26.10.2020, 13:27
Hallo Liebe Forumsmitglieder.
vor kurzem habe ich mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Für diese Stelle bin ich fachlich absolut geeignet.
Ich habe einen GdB von 30 mit Gleichstellung.
Heute bekam ich eine Absage per email, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte. Alles gute....usw.
Zwischenzeitlich habe ich einen feste mündliche Zusage eines anderen öffentlichen Arbeitgebers .
Meine Frage: laut AGG muss man ja als ÖD einen Schwerbehinderten zum VG einladen.
Ich habe in meiner Bewerbung explizit darauf hingewiesen.
Soll ich es, aufgrund der Zusage des anderen Amtes, einfach es auf sich beruhen lassen, oder doch den Weg zum Anwalt wählen?
Danke schonmals.
Grüße
vor kurzem habe ich mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Für diese Stelle bin ich fachlich absolut geeignet.
Ich habe einen GdB von 30 mit Gleichstellung.
Heute bekam ich eine Absage per email, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte. Alles gute....usw.
Zwischenzeitlich habe ich einen feste mündliche Zusage eines anderen öffentlichen Arbeitgebers .
Meine Frage: laut AGG muss man ja als ÖD einen Schwerbehinderten zum VG einladen.
Ich habe in meiner Bewerbung explizit darauf hingewiesen.
Soll ich es, aufgrund der Zusage des anderen Amtes, einfach es auf sich beruhen lassen, oder doch den Weg zum Anwalt wählen?
Danke schonmals.
Grüße