Gleichberechtigung bei Eingruppierung Pflicht?
#1

Hallo,
ich habe eine Grundsatzfrage zu Eingruppierungen im öffent. Dienst. Angestellt bin ich bei einer Kommune im Bereich Tiefbau. Im gesamten Baubereich, d.h. Hoch- und Tiefbau haben wir ingesamt 6 Bautechniker. Bis auf meine Stelle sind alle Stellen auf E9 eingestufft. Von den Aufgaben unterscheiden sich die Stellen nicht. Habe ich ein Recht auf Gleichstellung? Habe mal bei unserer Personalabteilung nachgefragt. Die wollten aber nichts davon wissen. Mein Chef zuckt nur mit den Schultern.
Habt ihr vielleich Erfahrungen und könnt Tipps geben?
Danke schonmal im Voraus.

Grüsse Manu
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#2

Du kannst einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen. Nur weil andere die vermeintlich die gleichen Arbeiten machen, mehr kriegen, heißt das nicht, daß das auch auf Dich zutrifft. Wann hast Du beispielsweise da angefangen? Zu TVÖD- oder BAT-Zeiten? Es kann z.B. durchaus sein, daß Deine Kollegen schon lange dabei sind und eine Bewährungsaufstiegstelle haben und die Bewährung noch durchlaufen konnten. Sowas gibt es seit TVÖD nicht mehr. Und das war nur ein Beispiel und auch nur, wenn Eure Tätigkeiten tatsächlich die gleichen sind.

Nur weil Ihr die gleiche Berufsbezeichnung habt, heißt das ja nicht, daß Ihr gleichwertige Arbeit macht.
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#3

Hallo,
danke für die rasche Antwort.
Diesen Antrag habe ich bereits gestellt, dieser wurde von der Personalabteilung abgelehnt mit der Begründung die Stelle wurde bei ihrer Enstehung bewertet, so solle ich auch nur diese aufgeführten Aufgaben nachgehen. Natürlich mach ich das was mein Chef mir aufträgt, davon möchte die Personalabteilung nichts wissen.
Hab vor drei Jahren dort angefangen zu arbeiten, TVÖD Zeiten also, in diesem Zeitraum sind aber auch andere eingestiegen.
Ich kann doch nicht streng nach Vorschrift arbeiten und meinem Chef sagen "sorry ist nicht, steht nichts von in meiner Stellenbewertung".
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#4

Dein direkter Chef wird aber nicht befugt sein, Dir Aufgaben zu übertragen im Sinne davon, daß eine Höhergruppierung daraus resultiert. Was Du mehr machst, machst Du aus Nettigkeit zu Deinem Chef, hat aber keine Eingruppierungskonsequenzen.
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#5

Moin,

bitte um ein gemeinsames Gespräch mit Personalabteilung und Vorgesetzten mit der Begründung, dass widersprüchlich ist, welche Tätigkeiten Dir übertragen worden sind/es eine Differenz zwischen den Aufgaben nach Papier und den Aufträgen des Vorgesetzten gibt.

Viele Grüße 1887
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#6

Das mit der Nettigkeit stimmt wohl, daß das so läuft weiß dann auch die Personalabteilung, die darauf baut und damit Personalkosten spart.
Danke für die Tips! Werde euch auf dem laufenden halten.
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