Hallo,
Ich bin Mitarbeiter eines kleinen Bauhofs, bin mit 4-4 eingruppiert. Ein Mitarbeiter, der nach mir kam, wird jetzt eingruppiert mit 5.
Ich habe 3,5 Jahre Metallbauer gelernt, habe nur die Prüfung nicht gemacht, danach 12 Jahre als Trockenbaumonteur gearbeitet, ich fahre alle Maschinen, bin Hausmeister, bin im Bauhof höher gestellt als der neue Kollege.
Welche Chance habe ich um dennoch wie alle in die 5 zu kommen?
Danke vielmals
In welchem Bundesland liegt der Bauhof, in dem Du beschäftigt bist?
Ich weiß nicht, ob es in Rheinland-Pfalz ein Lohngruppenverzeichnis für handwerkliche Tätigkeiten gibt. Das musst du herausfinden, zum Beispiel den Personalrat oder die Gewerkschaft fragen. Wenn es ein Lohngruppenverzeichnis gibt, könnte es darin Regelungen geben, mit denen du die Entgeltgruppe 5 erreichen kannst. Wenn es ein Lohngruppenverzeichnis gibt, geht dieses der Entgeltordnung vor!
Nach der Entgeltordnung zum TVöD hättest Du meines Erachtens keine Chance auf EG5, aber Dein Arbeitgeber könnte dir nach der Fachkräfte-Richtlinie des VKA einen Zuschuss zahlen.
O.k danke vielmals!
Dort ist angegeben mindestens 3jahrige Berufsausbildung
Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium ist jedoch nur dann für die Eingruppierung relevant, wenn diese/dieses benötigt wird, um die wahrzunehmenden Tätigkeiten fachgerecht ausüben zu können.
Die entsprechende Ausbildung bei mir 3enhalb Jahre Metall ist doch im Prinzip kaum relevant, sicherlich mach ich vieles. Der Kollege, der in die 5 soll, hat der Schreiner gelernt, was wir gar nicht brauchen...
Wie mehrfach geschrieben musst du jetzt definitiv erstmal klären, ob es in RLP ein Lohngruppenverzeichnis / Entgeltgruppenverzeichnis für handwerkliche Tätigkeiten gibt. Du kannst den Personalrat, die Gewerkschaft oder wohl auch beim Kommunalen Arbeitgeberverband RLP danach fragen.
Denkbar wäre im übrigen, dass der neue Kollege angesichts seiner Tätigkeiten zu hoch eingruppiert ist, aber das hilft dir auch nicht.
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Es gibt kein Lohngruppenverzeichnis in RLP. Für die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 5 wird eine abgeschlossene Ausbildung erwartet. Ohne Prüfung ist die Ausbildung nicht abgeschlossen. Insofern wäre es richtig, dass der Kollege mit abgeschlossener Ausbildung in der EG 5 eingruppiert ist und der Fragesteller in der EG 4.