Gleichstellungsantrag
#1

Seit 1994 habe ich 30%, meine Personalsachbearbeiterin einer Polizeidirektion erklärte mir damals, ich benötige keine Gleichstellung, da ich beim öffentlichen Dienst angestellt bin als Tarifbeschäftigte Schreibkraft und nicht so einfach zum kündigen bin.
Irgendwann in den folgenden Jahren fragte ich nach und es wurde mir mitgeteilt, es ist egal. Ich fragte dann auf dem Arbeitsamt nach wegen einer Gleichstellung und diese sagten mir, es ist eigentlich egal, da ich beim öffentlichen Dienst arbeite.

Nun bin ich in Reha und dort wurde mir gesagt, dass eine Gleichstellung ab 30%  oder auch in anderen Fällen sehr sinnvoll ist und ich bekam mitgeteilt, dass die Aussage nachteilig ist, die mir von Seiten der Personalverwaltung gegeben wurde. Hat man 30% sollte man sich immer gleichstellen lassen. Aktuell habe ich 40% und mein Arbeitgeber weiß das noch nicht, da ich eventuell 50% bekomme, dann benötige ich keine Gleichstellung mehr.

Meine Frage, wo beantrage ich außer beim Arbeitsamt eine Gleichstellung, sollte ich keine 50% bekommen. Einige Personen haben in der Reha gesagt, es wäre auch auf der Gemeindeverwaltung eines Wohnortes möglich. Kennt sich da jemand genau aus.
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#2

meistens beim landesamt für Soziale Dienste, kann in anderen Bundesländern auch anders heißen wie Landesamt für Gesundheit.... die kümmern sich um Gleichstellung und Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, 30% sind schon mal steuerliche Vorteile und ein besserer Kündigungsschutz.... außerdem empfehle ich dir noch die Mitgliedschaft in einem Sozialverband, da die zu geringem Jahresbeitrag Rechtsschutz und Beratung anbieten
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#3

Meines Erachtens kannst du dir den Gleichstellungsantrag sparen.
Der Vorteil eines Gleichstellungsantrags ist nur der besondere Kündigungsschutz. Dann muss das Integrationsamt bei einer Kündigung eingeschaltet werden.
Wenn du über 40 Jahre alt bist und über 15 Jahre im öffentlichen Dienst, dann hast du sowieso einen besonderen Kündigungsschutz. Der bringt mehr als die Gleichstellung.
Bei einem Gleichstellungsantrag muss der AG und der Personalrat eine Stellungnahme abgeben. Da wird auch schon gefragt ob du tariflichen Kündigungsschutz hast und ob dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Je nachdem wie die Antworten ausfallen kann es sein dass der Antrag abgelehnt wird.
Die Steuervorteile hast du auch ohne Gleichstellung.
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