Höhere Entgeltgruppe
#1

Hallo, ich arbeite an einem Bauhof in Bayern.
Bin eingruppiert nach TVöD Kommunen in Eg5. 
Ich mache auch Spielplatzkontrolle nach den neuen handwerklichen Tätigkeiten in Eg7.
Wie viele zeitlichen Prozente braucht man nun um in diese Eg7 zu kommen? 50 oder 25 Prozent?
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#2

Hallo Gast,

zu dem Thema Eingruppierung gibt es so viele Einträge. Ich denke da wirst du fündig.
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#3

Leider nein. Die Tätigkeiten wurden erst jetzt beschrieben.
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#4

Grundsätzlich braucht man Arbeitsvorgänge mit einem Zeitanteil von 50% für eine entsprechende Eingruppierung.
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#5

Unter Anlage 1a. Punkt 8 steht nämlich dass 25 Prozent reichen. Wie gleicht sich das nun aus?
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#6

(27.07.2021, 15:15)Gast schrieb:  Unter Anlage 1a. Punkt 8 steht nämlich dass 25 Prozent reichen. Wie gleicht sich das nun aus?
 Punkt 8 trifft z. B. in Verbindung mit Punkt 11 zu. Die Rubrik Spielplatz/Sportflächen geht nur bis EG 7 und da von Zeitanteilen nichts aufgeführt ist, brauchst du mind. 50% Tätigkeit bei der Überprüfung von Spielplätzen und außerdem eine Ausbildung im Berufsfeld Baugewerbe, Metallberuf, Gärtner oder Maler.
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#7

Danke, ja die 50% erfülle ich. Ist auch vom Personalbüro bestätigt. Um nun eine Höhergruppierung zu verhindern hat unser nächster Chef den Bauhofleiter angewiesen uns nur noch Arbeiten bis zu 33% zu geben. Kann man sich dagegen wehren?
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#8

Sofern deine Tätigkeiten in der Spielplatzkontrolle nicht über 50% kommen kannst du m. E. nichts machen. Es zählen nur die übertragenen Tätigkeiten.
Wenn du jetzt für die Spielgerätekontrolle über 50% gebraucht hast und nun nur noch 33% zur Verfügung bekommst können doch nicht alle Spielplätze kontrolliert werden. Wer macht dann die restlichen Kontrollen?
Wer repariert und wartet denn die Spielplatzgeräte? Die EG 7 bezieht sich ja nur rein auf die Kontrolle. Wenn du die Spielgeräte installierst, reparierst, wartest und kontrollierst und auf über 50% kommst, müsstest du ja in EG 6 eingruppiert werden.
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#9

Tjo Papier ist geduldig. Wird ihnen schon was einfallen. Mir bleibt wohl nix anderes übrig, als jedes Jahr im Büro anzutanzen, wenn ich doch wieder über 50% komme. Danke
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#10

Bei uns ist es sogar so, dass ein Kollege, welcher nicht die Prüfung hat, um Spielplätze zu kontrollieren, hochgestuft wurde und ich selber habe die Prüfung und gehe täglich zum kontrollieren und reparieren und bleibe in der EG5, obwohl einem die EG7 zusteht. Betriebsrat bzw Personalamt interessiert dies nicht. Das nennt sich dann wohl Diskriminierung.
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#11

Wenn Dir die EG 7 zusteht, klag. Dafür gibt es die Eingruppierungsfeststellungsklage. Macht aber nur Sinn, wenn Dir die Aufgabe auch übertragen wurde. Wurde sie es nicht und Du machst sie trotzdem, kann das ein Grund für eine Abmahnung sein.

Irgendwelche abgelegten Prüfungen sind für die Eingruppierung irrelevant.
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