Ich bin in die EG 6 eingruppiert, soll aber demnächst mind. 50% in einem anderen Fachbereich tätig sein. In diesem anderen Fachbereich ist der Sachbearbeiter in der EG 8. Bisher gehe ich davon aus, dass ich die gleichen Tätigkeiten ausführen soll. Wenn das tatsächlich so ist, müsste ich dann nicht auch in die EG 8 eingruppiert werden?
Es ist deine sich daraus ergebende Tätigkeit zu bewerten. Das kann im Ergebnis EG6 bis EG8 sein.
Die Informationen reichen nicht um das zu bewerten.
Falsch. Es kann nur EG 6 sein, denn es müssen überwiegend höherwertige Tätigkeiten übertragen worden sein, um eine EG 8 zu rechtfertigen. Sollte es bei genau 50 % bleiben, kann nach dem TVöD nur EG 6 gezahlt werden.
Falsch. 50% E8 Tätogkeiten führen zu E8. Nur wissen wir nicht denn weder auf der E6 noch auf der E8 Stelle müssen es zu 100% entsprechende Tätigkeit sein. Wir wissen auch nicht ob im anderen Fachbereich tatsächlich Aufgaben nach E8 übertragen werden sollen.
Hoi,
wie mein Vorschreiber schon richtig ausgeführt hat, ist die neue "Gesamttätigkeit" entscheidend. Das bedeutet, dass die 50% 'alte Tätigkeit' und die 50% 'neue Tätigkeit' gemeinsam die entsprechenden Tarifmerkmale erfüllen müssen.
Was sind nun aber die 50% 'neue Tätigkeit'? Sind das die Tätigkeiten mit den selbstständigen Leistungen, die zur E8 führen würden - oder sind das die überwiegend nicht selbstständigen Leistungen, die dann nur einer E6 entsprechen? Oder werden die Tätigkeiten anteilig übertragen (also 50% der 100% Tätigkeiten der Stelle im anderen Fachbereich)? Ohne die konkreten Tätigkeiten zu kennen lässt sich dazu keine Aussage treffen.
Von E6 bis E8 könnte alles drin sein, wobei die E8 mir derzeit weniger wahrscheinlich erscheint.
- Harry
P.S: Keine Personalverwaltung würde bei 50% die Diskussion führen, obs nun "überwiegend" ist oder nicht. Das wäre bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Himmelfahrtskommando. Will man die Tätigkeiten so übertragen, dass sie nicht "überwiegend" sind, dann überträgt man sie halt zu einem Anteil von 49% ...
Danke für Eure Beiträge.
Nur nochmal zur Verdeutlichung, ich soll 50 % der Tätigkeiten machen, die auch der Sachbearbeiter mit EG 8 macht.
Was mir genau übertragen werden soll, weiss ich aber leider noch nicht. Im Prinzip will ich diese Tätigkeit auch aus diversen Gründen NICHT machen. Nur leider werde ich wohl nichts dagegen machen können. Deshalb wäre eine evtl notwendige Höhergruppierung vielleicht noch ein Druckmittel, um diese 50% Stelle nicht machen zu müssen.
Ich finde diese geteilte Arbeit in 2 verschiedenen Fachbereichen schwierig und würde mich viel lieber 100%ig auf einen Fachbereich konzentrieren.