Höhergruppierung abgelehnt nach Stellenbeschreibung
#1

Hallo,

Ich schreibe nicht so oft in Foren deswegen habt bitte ein wenig Nachsicht mit mir. Ich arbeite seit 19 Jahren im öffentlichen Dienst.
Ich bin als Handwerkshelfer in der Schreinerei tätig und in der EG4 eingruppiert. (TVÖD - VKA ). Bin gelernter Kfz- Mechaniker. Ich habe über die Jahre immer mehr Arbeiten gegenüber meinen anderen Kollegen aufgebrummt gekriegt. Nun habe ich zusammen mit meinem Vorgesetzten eine Stellenbeschreibung erstellt. Es sind über die Jahre folgende Arbeiten dazu gekommen:
LKW mit Kran fahren und bedienen 15 % (selbstständig Fundamente etc laut Plan erstellen usw.)
Hubsteiger fahren und bedienen 20% ( Weihnachtsbeleuchtung aufhängen, Beflaggungen aufhängen etc. Verkehrsschilder aufhängen und so weiter) leider unter 7.5 to aber meiner Meinung nach gehört dazu schon sehr umfangreiche Kenntnisse. Dürfen auch nur 2 Personen bei uns fahren.
Baumaschinen fahren und bedienen (15 Prozent) naja dazu braucht man ja nicht viel erklären außer es werden auch Bagger über 5to. gefahren.
Desweiteren fahre ich noch im Winterdienst aber nur unter 7.5 to. 10 Prozent
40 % Handwerkerarbeiten heraus zu heben wäre da sicherlich das selbständige Anzeichnen der Fundamente laut Plan betonieren und Aufbau von Spielgeräten auf Spielplätzen und Kiga...
Natürlich wurde die Höhergruppierung abgelehnt, da ich laut unserem Personalamt 85 % der Arbeitszeit in Tätigkeiten der EG4 arbeite.
Meine Frage wäre ob ich nach eurer Einschätzung nochmal einen Widerspruch probieren soll???

Hab sicherlich jetzt noch Sachen vergessen aber das sind erstmal die Hauptarbeiten.

Vielen Dank schon mal wenn sich jemand die Arbeit macht und mir zurückschreibt.
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#2

Da es kein Verwaltungsverfahren ist gibt es keinen formalen Widerspruch. Gibt es in deinem Bundesland einen Bezirkstarifvertrag mit ergänzenden Eingruppierungsregeln?

Nach den allgemeinen Regelungen im TvöD halte ich E4 zumindest nicht unplausibel.

Was sagt der Personalrat? Wenn er die E4 für falsch hält sollte der PR aktiv werden. Das hat einige Vorteile.
Unterstützt dein Vorgesetzter eine höhere Entgeltgruppe? Wenn ja hat er die Möglichkeit diese durchzusetzen.

Wenn du davon ausgehst, dass die Eingruppierung falsch ist schriftlich die Bezahlung nach der höheren Entgeltgruppe einfordern und auch kurz begründen weshalb du davon ausgehst.

Bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Dann kannst du dich dort beraten lassen.
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