Höhergruppierung abgelehnt
#1

Ich arbeite seit über einem Jahr in der kommunalen Verwaltung in Teilzeit. Meine Stelle wurde neu geschaffen und mit einer EG 7 eingruppiert. Meine Aufgaben sind sehr vielseitig. Ich bin die Datenschutzschnittstelle zur externen DSBeauftragten, ich betreue die Webseite, unterstütze bei Arbeitssicherheitsthemen und mache vollumfängliche Gremienarbeit für 3 Gemeinden und einen Verband.

Ich erhielt so gut wie keine Einarbeitung und habe mir alles mehr oder weniger selbst erarbeitet. In diesem Jahr habe ich eine Designüberarbeitung der Webseite vorgenommen, ein Datenschutz-Handbuch implementiert uvm. All diese Tätigkeiten habe ich selbstständig ausgeführt, weil ich es kann und schon immer so gearbeitet habe. Ich muss vielleicht noch sagen, dass ich Quereinsteiger mit einer 35-jährigen Berufslaufbahn bin.

Nun wurde im Rahmen einer Neubewertung meine Stelle in die EG 9a eingruppiert. Man verwehrt mir jedoch diese Bezahlung mit der Begründung, dass mir die Verwaltungsfachausbildung fehlt. Nicht, dass ich diese bisher für meine Arbeit gebraucht hätte...

Hat hier jemand Erfahrung, ob eine Eingruppierungsklage in meinem Fall Sinn macht? Und in wie weit, muss mir der AG entgegen kommen, um mich fachlich qualifizieren zu können, damit ich die 9a bekomme?

Freue mich auf konstruktives Feedback.
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#2

"Hat hier jemand Erfahrung, ob eine Eingruppierungsklage in meinem Fall Sinn macht?"
Dazu brächte es mehr Informationen.
Geht es um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht? [Welches Bundesland?]
Hat der Arbeitgeber wirklich die Bezahlung oder nur die Eingruppierung abgelehnt?
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#3

Es geht um eine Kommune in Schleswig Holstein. Der AG hat meine Bezahlung verweigert. Er sieht mich eher in der EG 8 und das würde er zahlen. Die Stelle ist aber von einer externen Stelle als EG 9a bewertet worden. Sie würden jemandem mit der entsprechenden Ausbildung auch die 9a zahlen...
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#4

Entscheidend ist ob die Annahme der E8 darauf basiert, dass die Kommune zu einen anderen Bewertungsergebnis kommt, andere Zeitanteile zugrunde legt (da kommt es dann darauf an was tatsächlich übertragen wurde) oder von nicht erfüllten Anforderungen an die Person ausgeht.

Daneben ist dann wichtig was objektiv richtig ist.

Liegt die externe Bewertung vor?
Hat die Kommune ihre Sicht begründet (wie)?
Gibt es eine Einschätzung vom Personalrat?
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#5

Die externe Bewertung liegt schon seit Wochen vor. 

Die schriftliche Begründung vom Amtsdirektor steht noch aus, wegen Urlaub. Ich rechne in der ersten Septemberwoche damit.
Mündlich wurde mir bisher mitgeteilt, dass mir die Ausbildung zur Verwaltungsfachkraft, ein Bachelor Abschluss oder der Angestellten 1 Lehrgang mit bestandener Prüfung fehlt und ich deshalb nicht genügend qualifiziert bin für die 9a. Dass ich seit einem Jahr die 9a Tätigkeit ausführe interessiert anscheinend nicht.

Mein Alternativvorschlag, mir die EG 8 mit Stufenanpassung in 5, was in etwa der 9a entsprechen würde, zu geben, wurde für 1 Jahr zurückgestellt, weil ich ja erst ein Jahr dabei bin.

Für mich klingt das alles sehr nach Willkür. Ohne genauer ins Detail gehen zu wollen, ist der AD mir nicht wohl gesonnen und das ist nun anscheinend seine Retourkutsche.

Der Personalrat hat meiner Eingruppierung in die 8 nicht zugestimmt, aber das hilft letztendlich nicht weiter. Am Ende ist der PR leider ein zahnloser Tiger.
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#6

Die Kommune folgt der externen Bewertung. Wie schon geschrieben: mit der richtigen Ausbildung würden sie mir die 9a bezahlen!
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