Höhergruppierung mit Nachteil
#1

Mein Arbeitgeber gibt meiner Berufsgruppe eine Höhergruppierung mit dem Nachteil, dass ich wieder bei Stufe 1 anfangen muss. Das bedeutet 500 Euro weniger brutto. Bis ich davon finanziell etwas habe, bin ich bald in Rente. Muss ich das akzeptieren nach über 30 Jahren Berufserfahrung?
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#2

Worum geht es genau? Arbeitgeber "geben" keine Höhergruppierung. Welcher Tarifvertrag ist einschlägig?!
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#3

Es gilt der Tarifvertrag vom öffentlichen Dienst.
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#4

Es gibt verschiedene Tarifverträge im öffentlichen Dienst. Welcher gilt?
Was passiert arbeitsvertraglich im Kontext der "Höhergruppierung"? Eine Höhergruppierung kann in den üblichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht zur Stufe 1 führen.
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