Höhergruppierung von 9a auf 9c unter welchen Bedingungen?
#1

Ich arbeite auf der Verwaltung als Baumsachverständiger (nicht Kontrolleur) sowie als Freiraumplaner von Beeten, Grünflächen und kümmer mich um die Einführung eines Greenmanagements. Außerdem bin ich noch Stellvertreter für den Bauhofleiter, wenn er nicht da ist. Dem ehemaligen Stellvertreter wurde die Stelle weggenommen und mir gegeben, weil er es nicht hinbekommen hat. Außerdem mache ich noch nebenbei die Pressearbeit für den Grünbereich. Meine Stelle war vorher von einer studierten Landschaftsplanerin besetzt, die lt. meiner Vorgesetzten in 20 Jahren nicht so viel geschafft hat wie ich in einem Jahr. Derzeit bekomme ich die 9a. Habe ich da Chancen auf die 9c zu kommen? Wir sind eine kleine Verwaltung von ca. 70 Leuten und eine Gemeinde mit ca. 18.000 Einwohnern. 

Wie ist das einzuschätzen? Ich habe vorher in der Privatwirtschaft gearbeitet und kann das leider nicht einschätzen im öffentlichen Dienst.
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#2

Es müssen Dir Arbeiten dauerhaft übertragen werden, die eine Eingruppierung in 9c zur Folge haben. Urlaubs- und Abwesenheitsvertretung gehört nicht dazu.
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