Mehr Urlaub für unter dreißig jährige???
#1

Hallo,

heute ging folgende Pressemitteilung durch die Medien:

Arbeitgeber müssen Jüngeren mehr Urlaub geben


Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil.

Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen.

Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss. (Az: 9 AZR 529/10)

Bislang umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem „gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen“ begründet worden.

Mehr zum Thema
Bericht zur Arbeitszeit: Deutschland ist Europameister beim Urlaub
Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte, da 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden könne. (AFP)


Was heißt das denn jetzt für uns??? Kann ich jetzt einfach dieses Jahr mit 30 Tagen planen?? Oder wird das vielleicht noch mit in die aktuellen Tarifverhandlungen eingepflegt???

Oder bleibt alles beim alten??? Toungue
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#2
Cool 

Schönen guten Tag

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi...ericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=15785&pos=0&anz=22&titel=Altersabhängige_Staffelung_der_Urlaubsdauer

Meines Erachtens ein rechtskräftiges Urteil ! Bleibt nur die Frage wie weit rückwirkend ! Der Klägerin wurden ja zwei Tage ( 38. und 39. Lebensjahr ) zugesprochen
Ich bin allerdings erst seit 3 Wochen im ÖD, deshalb ist meine Antwort unter Vorbehalt, denke aber das hier sehr schnell für Klarheit gesorgt wird !

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#3

Ich denke mal das das rückwirkend für 2011 gilt. Denn für 2010 sind mögliche Resturlaubstage ja in 2011 verfallen.
Ich glaube aber, dass wir Beschäftigten dieses nach § 37 TVöD schriftlich geltend machen müssten.
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#4

Hallo,
hier ein Musterschreiben von verdi zur Geltendmachung der Ansprüche aus 2011. Sollte jedoch bis zum 31.3. abgegeben werden. Ob etwas dabei rauskommt muss man erst sehen.
Vielleicht setzen sie die Altersgrenze ja hoch bis 50 - 55 Jahre. Dies wurde vom Gericht ja nicht gänzlich abgelehnt.

Geltendmachung gem. § 37 Abs. 1 TVöD
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.3.2012 –
Az.: 9 AZR 529/10 – mache ich die mir für das Jahr 2011 zustehenden
Mehrurlaubstage in Höhe von ___ Arbeitstagen geltend.
Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen

(Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr tragen die Ziffer 4 ein,
Beschäftigte bis zum vollendeten 40. Lebensjahr die Ziffer 1.
Teilzeitbeschäftigte müssen die zustehenden Mehrurlaubstage berechnen)

Gruß
Roland
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#5

Dieses Urteil ist ja schon länger bekannt. Auf diversen Seminaren wurde immer wieder mitgeteilt, dass die Regelungen im TVöD konform sein sollen. Nun habe ich vom Kommunalen Arbeitgeberverband eine Information erhalten, dass man sich über die Auswirkungen mit dem VKA abstimmen will. Ich sehe es so, dass Ansprüche hätten bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden müssen. Denn das Bundesurlaubsgesetz zielt nur auf das Kalenderjahr ab. Da kann der § 37 TVöD nicht herangezogen werden.
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#6

Hallo zusammen, bin jetzt in meiner Urlaubsplanung auch ein wenig verwirrt. Der neue Tarifvertrag von heute regelt den Urlaub ja jetzt mit 29 Tagen einheitlich unter 55 Jahren. Kann man trotzdem noch mit rückwirkendem Urlaubsanspruch aus 2011 rechnen?
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#7

Ich gehe nicht davon aus.
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#8

Hallo zusammen 5196

Verdi Orginal Text :

Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde die Urlaubsregelung angepasst: Ab 2013 erhalten alle Beschäftigten einheitlich 29 Tage Urlaub. Ab 55 Jahren gibt es 30 Tage. Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatte oder ihn 2012 erlangt, behält diesen Anspruch auch künftig.

Die Bundestarifkommission hat den ver.di-Mitgliedern die Annahme des Verhandlungsergebnisses empfohlen. Nun liegt die Entscheidung bei den ver.di-Mitgliedern: In einer Mitgliederbefragung vom 11. bis 25. April entscheiden sie, ob sie das Ergebnis akzeptieren oder nicht.

Musterschreiben von Verdi :

Geltendmachung gem. § 37 Abs. 1 TVöD
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.3.2012 –
Az.: 9 AZR 529/10 – mache ich die mir für das Jahr 2011 zustehenden
Mehrurlaubstage in Höhe von ___ Arbeitstagen geltend.
Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen


(Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr tragen die Ziffer 4 ein,
Beschäftigte bis zum vollendeten 40. Lebensjahr die Ziffer 1.
Teilzeitbeschäftigte müssen die zustehenden Mehrurlaubstage berechnen)

Meine Interpretation :

Alle, ich betone " ALLE " die 2011 oder 2012 noch keine 30 Tage bekommen oder bekommen haben, beantragen die fehlenden 1 - 4 Tage jetzt ! Rechtlich muss ihnen das im Moment sofort und rückwirkend zugestanden werden ! Urlaub für 2011 verfällt am 31.03.2012 und darf durch die tarifliche Ausschlussfrist noch 6 Monate nachbeantragt werden, sprich bis zum 30.09.2012. Die neue Regelung tritt ausdrücklich erst 2013 in Kraft ! Dabei tritt dann die Bestandsregel in Kraft : Wer 30 Tage hat, kriegt sie weiterhin bis zu seiner Rente. Nur die Neueinsteiger im ÖD erhalten ab 01.01.2013 ( 01.06.2013 bei Ausschlussfrist !!! ) dann sofort 29 Tage.

Auszug aus dem Tarifvertrag :

Ausschlussfrist, Beschäftigte (§ 37 TVÖD) :
(1) "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Auschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällig werdende Leistungen aus.

Sollte ich falsch liegen, oder etwas zu positiv für mich interpretiert haben, lass ich mich gerne eines besseren belehren. Bin ja auch nur ein Mensch und mit der Materie noch nicht sehr vertraut.

S10349 Erzi
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#9

Ich meine, dass Urteil ist schon aus 2011 und das Urlaubsjahr endet mit dem 31.12.2011, so dass bis zu diesem Zeitpunkt der Urlaub hätte geltend gemacht werden müssen. Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD ist eine tarifliche Regelung und dürfte nachrangig des Bundesurlaubsgesetzes gelten. Dieses wäre meine Interpretation.
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#10

014

Das BAG-Urteil ist vom 20.03.2012.
Ich habe als PRV für meine unter dreißig jährigen Kolleginnen und Kollegen den Urlaubsanspruch für 2011 noch vor dem 28.3.2012 geltend gemacht. Der geschäftsleitende Beamte wollte keine Flut von Anträgen und hat sich auf meinen Vorschlag eingelassen, dass ich für meine Kollegen das mache.
Jetzt ist ein Rundschreiben rausgekommen nachdem alle dreißig Tage bekommen und auch rückwirkend für letztes Jahr.Icon_biggrin
Allerdings muss der Urlaubsanspruch vom letzten Jahr bis Ende Mai genommen werden.

Gruß
Roland
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#11

Hallo liebe Freundinnen und Freunde,

ob Ihr es nur glaubt oder nicht, dieses Thema schlug bereits hohe Wellen. Bei uns geschah wieder folgendes: Hinhaltetaktik und Leute im Unklaren lassen. Man zweifelte sogar das BAG-Urteil an und wies darauf hin, der KAV hätte angeraten, den jüngeren Kolleginnen/Kollegen den Urlaub zunächst nicht zu gewähren. Man wisse nichts konkretes über den Wortlaut des Urteils und blablabla. Drücke allen die Daumen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Marty
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#12

Ich freue mich für alle U30. Allerdings sehe ich mit dem jetzigen Tarifabschluss erneut eine Altersdiskreminierung und zwar in die andere Richtung. Ältere Arbeitnehmer haben in ihrem Lebenslauf auch die Jahre mit 26 Urlaubstagen etc. hinnehmen müssen. Jetzt werden Ihnen bei Arbeitgeberwechsel und Alter unter 55 noch nicht einmal ihre bislang 30 Urlaubstage zugestanden. Zuvor wenig Urlaub, welcher selbstverständlich NICHT zurückgerechnet wird (was aber viele der Jungen unter Euch für sofort und ggfls. auch noch für 2011 fordern) und jetzt auch noch ein Tag Abzug bei Arbeitgeberwechsel, um die erhöhten Urlaubstage jüngerer Arbeitnehmer wirtschaftlich auszugleichen. Ich bitte Euch, findet ihr das gerecht? Über die benötigte Erholung im Alter lässt sich viel streiten, aber müssen älterer Arbeitnehmer jetzt für die Jüngeren auch noch darauf verzichten? Zudem es in der Privatwirtschaft gang und gebe ist, dass ältere Arbeitnehmer bzw. nach Firmenzugehörigkeit mehr Urlaubsanspruch bekommen.
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#13

Habe noch ein Besipiel aus der Praxis. Eine Freundin von mir arbeitet in einer Kita. Da ist wie überall Personal recht knapp. So soll bei jeder Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Lebens jede werdende Mutter ins Beschäftigungsverbot, das heißt zu Hause bei vollen Bezügen + Urlaubsanspruch, dann zeigt die Krankheitsstatistik folgendes Bild: die jüngeren und oftmals neuen Arbeitnehmer fehlen in der Regel doppelt so häufig oder noch mehr als die älteren Arbeitnehmer (diese sind in der Regel meist auch besser strukturiert und abgehärtet bzw. gehen nicht bei jeder Erkältung zum Arzt).
Diese müssen dann für die fehlenden Jungen mitarbeiten (schließlich fehlen ja nicht die Kinder) und bekommen dann nicht mal mehr Erholungsurlaub, um diese Anstrengung auszugleichen. Meine Freundin meint, die Mentalität der Älteren (zum Arbeitgeber halten, trotz Infekte und kleineren Wehwechen zur Arbeit gehen, in der Freizeit an die Arbeit denken und die eine oder andere "Arbeit" privat für lau mitmachen aus Freude am Beruf) sei einfach anders als die der Jüngeren, welche oftmals kaum Anstrengungbereitschaft kenen und insgesamt oftmals eine Nehmermentalität haben. Ich weiß, diese These ist provokant wurde mir jedoch schon öfters aus diesem Arbeitsfeld zugetragen; allerdings gibt es auch bei den jüngeren hochgelobte Ausnahmen!
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#14

Hallo, D020

Ungerecht oder nicht !!! Fräulein Müller, sie können meiner Meinung nach nicht die U30 dafür verantwortlich machen, dass sie einen Tag weniger erhalten. Die neue Regelung wurde vom BGH und der Gewerkschaft ausgearbeitet. Auch ich bin sozusagen "altersdiskriminiert" da ich erst am 01.03.2012 im ÖD angefanden habe ! Somit bekomme ich nur 29 Tage, nur weil ich nicht am 31.12.2011 schon im Beschäftigungsverhältnis stand. Allerdings sollten wir uns dringend erkundigen, ob die neue Regelung ( 29 Tage statt 30 Tage ) nicht ebenfalls gegen den "Besitzstandsschutz" oder die "Gleichstellung" der weiterhin 30 Tage erhaltenden Kollegen verstößt. :

Urlaub

•Änderung Jahresurlaub ab 2013 abhängig vom Alter :
◦bis 29 Jahre: Erhöhung von 26 auf 29 Tage
◦von 30 bis 39 Jahre: wie bisher 29 Tage
◦von 40 bis 54 Jahre: Verringerung von 30 auf 29 Tage
◦ab 55 Jahre: wie bisher 30 Tage
Besitzstandsschutz 30 Tage Jahresurlaub für die Jahrgänge 1958 bis 1972, sofern das Arbeitsverhältnis bereits zum 31.12.2011 bestand.

Der Satz : abhängig vom Alter : bringt uns/mich zwangsläufig wieder auf das Gerichtsurteil zurück.

Besitzstandsschutz 30 Tage Jahresurlaub für die Jahrgänge 1958 bis 1972, sofern das Arbeitsverhältnis bereits zum 31.12.2011 bestand. kann als Altersdirkriminierung angesehen werden.

Bin noch auf der Suche nach dem Paragphen über den Besitzstandsschutz.

In meiner Tätigkeit in der freien Wirtschaft hatte ich schon immer 30 Tage Urlaub, leider ist diese Regelung ebenfalls sehr schwammig, und von Branche und Region abhängig.

Die schlechten Erfahrungen mit ihren "krankmachenden" jüngeren Kollegen ist bei ihnen wohl besonders ausgeprägt !
In meinem Umfeld war das völlig altersunabhängig ! Ich konnte das nur an der Einstellung gegenüber den Mitarbeitern, der Art der Arbeit und der Mentalität des einzelnen abschätzen.
Dem einen gefällt die Arbeit nicht oder die Nase des anderen, einzelne ältere haben einfach "auf ihre Rente hingearbeitet" und waren deshalb ständig krank. Mit der Zeit konnte ich so sehr gut einschätzen welcher meiner Mitarbeiter am nächsten Tag ein Wehwehchen hatte und nicht zum stressigen Arbeitsalltag erschien.

Sei es wie es ist, ich geh jetzt "§" über den ÖD wälzen !

ein fröhliches Osterfest

Erzi


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#15

Nochmal hallo

Hier die Erläuterungen des TvöD :

http://www.gew-tarifrunde-tvoed.de/Binar...terung.pdf

Neue Urlaubsregelung (§ 26 Abs. 1 TVöD)
Kurz vor der abschließenden Verhandlungsrunde hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 20. März 2012 entschieden, dass die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt (9 AZR 529/10). Aus der Pressemitteilung des BAG geht auch hervor, dass der Verstoß laut Urteil nur durch eine Anpassung der Urlaubsdauer „nach oben“ beseitigt werden kann. Der Urlaubsanspruch beträgt somit im Jahr 2012 einheitlich 30 Tage im Jahr für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD. Für Lehrkräfte ändert sich nichts, da ihr Urlaubsanspruch durch die Schulferien abgegolten ist.
Diese Ausgangslage nahmen Bund und VKA zum Anlass, in der Tarifrunde eine Neuregelung von § 26 Abs. 1 zu fordern. Sie drohten, den § 26 Abs. 1 zum Jahresende zu kündigen. Dies ist gemäß § 39 Abs. 4 Buchstabe f jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gesondert möglich. In der Folge wären alle Neueingestellten auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen gefallen. Aus Sicht der Gewerkschaften war es daher vernünftig, die durch das BAG-Urteil entstandene Lücke möglichst schnell zu schließen.
Die in der Tarifeinigung enthaltene Neuregelung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2013 ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen und ab Vollendung des 55. Lebensjahrs von 30 Tagen besteht. Für alle vorhandenen Beschäftigten gilt ein Besitzstandsschutz. Wenn sie am 31. Dezember 2011 beschäftigt waren und Ende 2012 mindestens 40 Jahre alt sind, bleibt ihnen der Urlaubsanspruch von 30 Tagen erhalten. Alle ab dem 1. Januar 2013 neu Eingestellten erhalten von Beginn an einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen. Das bedeutet für alle, die jünger als 30 Jahre sind, eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung. Die Erhöhung auf 30 Tage für Beschäftigte, die älter als 55 sind, ist auch nach dem neuen Urteil rechtskonform, da in diesem Alter ein gesteigerter Erholungsbedarf unbestreitbar vorliegt. Die Tarifparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass diese Regelung auch vor Gericht Bestand haben würde.
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Im Jahr 2012 gilt nach dem Urteil des BAG ein einheitlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen für alle TVöD-Beschäftigten. Dieser Urlaubsanspruch wirkt sich aber nicht als Besitzstand aus. Das heißt, dass für alle, die zum 31. Dezember 2012 noch keine 40 Jahre alt sind, ab dem nächsten Jahr ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen gilt.
Beispiel: Eine Erzieherin in einer kommunalen Kita wurde im Jahr 2010 im Alter von 23 Jahren eingestellt. Sie hatte einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen pro Jahr. Im Jahr 2012 erhält sie in Folge des Urteils einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ab dem Jahr 2013 richtet sich ihr Urlaubsanspruch nach der neuen Regelung. Da
sie noch nicht 55 Jahre alt ist, hat sie einen Anspruch auf 29 Urlaubstage pro Jahr.

Machs gut 30. Urlaubstag ! Wir sehn uns erst wieder an meinem 55. Geburtstag ! Icon_sad

Gruss Erzi

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