15.06.2016, 16:29
Hallo,
Ich bin technischer Assisteht im öffentlichen Dienst.
(Einstellung 09.2009 - nach VIb Fallgr.1 Teil II Abs.L BAT = E6 nach TVöD)
Ich habe 05.2014 einen Höhergruppierungsantrag gestellt der jetzt 09.06.2016 fertig zurück gekommen ist.
Im Vermerk des Bescheids steht dass ich nach 6 Monaten Probezeit und weiteren 2 Jahren Tätigkeit durch einen Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 Teil II Abs. L BAT = entspricht E8 TVÜ-Bund - einzugruppieren gewesen wäre.
Dies hat nie statt gefunden, gleichzeitig schreiben Sie aber dazu dass aufgrund §37 TVöD das Entgelt nicht nachzuzahlen ist.
Als Ergebnis des Höhergruppierungsantrages kam eine Eingruppierung in die E7 zustande.
Meine eigentliche Tätigkeit sieht ein hohes Maß an Selbständigkeit voraus, welches das Mindestmaß von 25% übersteigt jedoch vom Arbeitgeber ignoriert wird.
So werden mir bei verschiedenen Tätigkeitsdarstellungen (im Grunde jedesmal nur Erweiterungen) jeweils andere Arbeitsbereiche als eigenständige Tätigkeiten gewertet aber nicht zusammengerechnet, Bzw. in letzterer Tätigkeitsdarstellung garnicht mehr mit anerkannt.
Damit begründen Sie mir das die Anforderungen für die "nächsthöhere" Entgeltstufe E9a nicht erfüllt seien obwohl dies klar der Fall ist.
Wie soll ich jetzt vorgehen, kann ich überhaupt vorgehen?
Über Hilfe und Tipps bin ich sehr Dankbar.
Grüße
Dendro88
Hallo zusammen.
Ich möchte meinen Sachverhalt gerne nochmal neu und ausführlicher erläutern.
Ich arbeite seit dem 01.09.2009 als Technischer Assistent im öffentlichen Dienst.
Eingruppierung seit Beginn in die E6.
Im Mai 2014 habe ich einen Höhergruppierungsantrag gestellt der jetzt 07.06.2016 fertig bearbeitet und zu mir zurückgeschickt wurde.
Im Bescheid selbst steht ein Satz:
"Sie waren ab dem 01.03.2012 in die Vergütungsgruppe VC Fallgruppe 2 Teil II Abschnit L BAT einzugruppieren.
Dies entsprach der Entgeltgruppe E6 TVÜ-Bund."
Ist dies korrekt? Meiner Ansicht entspricht dies aber einer E8.
Im Vermerk des Bescheids steht auch:
I. Bewährungsaufstieg vor dem 01.01.2014 (ab da gilt die Nachzahlung im Zusammenhang meines Antrages)
"Nach zweijähriger Tätigkeit - ab dem 01.03.2012 - ist Herr**** in Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 Teil Abschnitt L BAT einzugruppieren. Dies entspricht Entgeltgruppe 8 gemäß Anlage 4 TVÜ-Bund. Aufgrund §37 TVöD ist das Entgelt nicht nachzuzahlen."
Dieser Bewährungsaufstieg und die Eingruppierung in E8 hat nie stattgefunden, demnach ist für mich auch keine Fälligkeit entstanden. Das bedeutet für mich das §37 TVöD garnicht in Kraft treten kann.
Liege ich da richtig?
Der Höhergruppierungsantrag wurde zum Abschluss mit einer E7 bewertet.
Sehe ich das dann richtig das mir nicht nur der Bewährungsaufstieg nicht gewährt wurde sondern das ich damit eigentlich auch einer Runtergruppierung erhalten habe?
Auch wird geschrieben das für die Überprüfung für die nächst höhere Entgeltgruppe E9a die Anforderungen nicht gegeben wären.
In dieser wird ein Mindestmaß an 25% eigenständiger Tätigkeit vorausgesetzt.
Mein Arbeitgeber nimmt 2 mal Stellung dazu , jeweils auf eine andere Tätigkeitsdarstellung.
In der Tätigkeitsdarstellung von 2012 wird ein 10%iger Arbeitsanteil (Anleitung von Studenten und Praktikanten und Überprüfung Ihrer Messergebnisse) als selbständige Arbeit mit Bewertung in Vc Fallgruppe 1 bewertet - mit der Information das dies nicht das Zeitlische Maß von 25% erfüllt.
In der Tätigkeitsdarstellung von 2016 erkennen Sie mir dann einen Arbeitsbereich von 15% an (eigenständige Plaunung und Durchführung von Probenentnahmen ect.) - in dieser Tätigkeitsdarstellung steht aber auch noch der Studententeil mit 10% drin auf den aber garkeine Rücksicht mehr genommen wird.
Und wieder wird mir bescheinigt das die 15% nicht das Mindestmaß an 25% erfüllen.
Auch stehen in der aktuellsten Tätigkeitsdarstellung von 2016 noch 2 andere Punkte die ebenfalls klar selbstständige Arbeiten darstellen (10% und nochmal 5% Anteil).
Meiner Ansicht nach übererfülle ich daher das Mindestmaß.
Wer kann mir sagen wie meine Ansprüche aussehen?
Bescheißt mich mein Arbeitgeber?
Was läuft hier eigentlich?
Besten Dank für eure Hilfe
Dendro88
Ich bin technischer Assisteht im öffentlichen Dienst.
(Einstellung 09.2009 - nach VIb Fallgr.1 Teil II Abs.L BAT = E6 nach TVöD)
Ich habe 05.2014 einen Höhergruppierungsantrag gestellt der jetzt 09.06.2016 fertig zurück gekommen ist.
Im Vermerk des Bescheids steht dass ich nach 6 Monaten Probezeit und weiteren 2 Jahren Tätigkeit durch einen Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 Teil II Abs. L BAT = entspricht E8 TVÜ-Bund - einzugruppieren gewesen wäre.
Dies hat nie statt gefunden, gleichzeitig schreiben Sie aber dazu dass aufgrund §37 TVöD das Entgelt nicht nachzuzahlen ist.
Als Ergebnis des Höhergruppierungsantrages kam eine Eingruppierung in die E7 zustande.
Meine eigentliche Tätigkeit sieht ein hohes Maß an Selbständigkeit voraus, welches das Mindestmaß von 25% übersteigt jedoch vom Arbeitgeber ignoriert wird.
So werden mir bei verschiedenen Tätigkeitsdarstellungen (im Grunde jedesmal nur Erweiterungen) jeweils andere Arbeitsbereiche als eigenständige Tätigkeiten gewertet aber nicht zusammengerechnet, Bzw. in letzterer Tätigkeitsdarstellung garnicht mehr mit anerkannt.
Damit begründen Sie mir das die Anforderungen für die "nächsthöhere" Entgeltstufe E9a nicht erfüllt seien obwohl dies klar der Fall ist.
Wie soll ich jetzt vorgehen, kann ich überhaupt vorgehen?
Über Hilfe und Tipps bin ich sehr Dankbar.
Grüße
Dendro88
Hallo zusammen.
Ich möchte meinen Sachverhalt gerne nochmal neu und ausführlicher erläutern.
Ich arbeite seit dem 01.09.2009 als Technischer Assistent im öffentlichen Dienst.
Eingruppierung seit Beginn in die E6.
Im Mai 2014 habe ich einen Höhergruppierungsantrag gestellt der jetzt 07.06.2016 fertig bearbeitet und zu mir zurückgeschickt wurde.
Im Bescheid selbst steht ein Satz:
"Sie waren ab dem 01.03.2012 in die Vergütungsgruppe VC Fallgruppe 2 Teil II Abschnit L BAT einzugruppieren.
Dies entsprach der Entgeltgruppe E6 TVÜ-Bund."
Ist dies korrekt? Meiner Ansicht entspricht dies aber einer E8.
Im Vermerk des Bescheids steht auch:
I. Bewährungsaufstieg vor dem 01.01.2014 (ab da gilt die Nachzahlung im Zusammenhang meines Antrages)
"Nach zweijähriger Tätigkeit - ab dem 01.03.2012 - ist Herr**** in Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 Teil Abschnitt L BAT einzugruppieren. Dies entspricht Entgeltgruppe 8 gemäß Anlage 4 TVÜ-Bund. Aufgrund §37 TVöD ist das Entgelt nicht nachzuzahlen."
Dieser Bewährungsaufstieg und die Eingruppierung in E8 hat nie stattgefunden, demnach ist für mich auch keine Fälligkeit entstanden. Das bedeutet für mich das §37 TVöD garnicht in Kraft treten kann.
Liege ich da richtig?
Der Höhergruppierungsantrag wurde zum Abschluss mit einer E7 bewertet.
Sehe ich das dann richtig das mir nicht nur der Bewährungsaufstieg nicht gewährt wurde sondern das ich damit eigentlich auch einer Runtergruppierung erhalten habe?
Auch wird geschrieben das für die Überprüfung für die nächst höhere Entgeltgruppe E9a die Anforderungen nicht gegeben wären.
In dieser wird ein Mindestmaß an 25% eigenständiger Tätigkeit vorausgesetzt.
Mein Arbeitgeber nimmt 2 mal Stellung dazu , jeweils auf eine andere Tätigkeitsdarstellung.
In der Tätigkeitsdarstellung von 2012 wird ein 10%iger Arbeitsanteil (Anleitung von Studenten und Praktikanten und Überprüfung Ihrer Messergebnisse) als selbständige Arbeit mit Bewertung in Vc Fallgruppe 1 bewertet - mit der Information das dies nicht das Zeitlische Maß von 25% erfüllt.
In der Tätigkeitsdarstellung von 2016 erkennen Sie mir dann einen Arbeitsbereich von 15% an (eigenständige Plaunung und Durchführung von Probenentnahmen ect.) - in dieser Tätigkeitsdarstellung steht aber auch noch der Studententeil mit 10% drin auf den aber garkeine Rücksicht mehr genommen wird.
Und wieder wird mir bescheinigt das die 15% nicht das Mindestmaß an 25% erfüllen.
Auch stehen in der aktuellsten Tätigkeitsdarstellung von 2016 noch 2 andere Punkte die ebenfalls klar selbstständige Arbeiten darstellen (10% und nochmal 5% Anteil).
Meiner Ansicht nach übererfülle ich daher das Mindestmaß.
Wer kann mir sagen wie meine Ansprüche aussehen?
Bescheißt mich mein Arbeitgeber?
Was läuft hier eigentlich?
Besten Dank für eure Hilfe
Dendro88