Habe ich ein Recht auf Schulung ?
#1

Hallo,
ich werde zeitweise in einem Amt mit "Bürgerkontakt" eingesetzt, z. B. Telefondienst. Dieses ist unter Umständen eine Tätigkeit mit hohen Stressfaktor. Von den üblichen Sprüchen wie : "Sie werden ja von meinen Steuergeldern bezahlt, ...", bis zu persönlichen Beleidigungen.
Nun habe ich einmal im gleichen Tonfall geantwortet. Die Konsequenz war eine Beschwerde über und eine Ermahnung an mich.
Ich bin aber der Meinung, dass der Arbeitgeber seine Angestellten auf solche Situationen vorbereiten muss (Training), so dass mir so etwas nicht passieren kann. Ist das richtig, d.h. habe ich ein Recht auf Schulung bzw. ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet ?

Danke im voraus !
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#2

Woraus sollte sich ein solches Recht ergeben? Stimmt Deine Arbeitsaufgabe mit Deinem Arbeitsvertrag überein? Hast Du bei anderen Bestandteilen Deiner Tätigkeit ein Recht auf Ausbildung? Du "schuldest" Deinem Arbeitgeber die entsprechende Leistung, zu der nun mal auch Bürgerfreundlichkeit gehört. Oder wie siehst Du das bei anderen Bestandteilen Deiner Tätigkeit?

Ganz etwas anderes ist, dass es sinnvoll ist, so ein Training zu besuchen und das es manchmal sehr schwer ist, freundlich zu bleiben, wenn man unfreundlich "angemacht" wird.
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