Hinterbliebenenversorgung, hier Witwengeld Anrechnung von Erwerbseinkommen
#1

Hallo ich habe eine Frage zu Witwengeldkürzungen wegen Überschreitung des Erwerbseinkommens:
Eine Beamtenwitwe erhielt im Oktober 2018 nach einer Einkommensüberprüfung die Anhörungsanfrage des LBV, wegen angeblicher Einkommensüberschreitungen vergangener Kalenderjahre bis zum Kalenderjahr 2011 hier zur Rückzahlungsforderung von rund 3.700 €. Nach substantiierter Stellungnahme wurde die Forderung im Bescheid auf rund 600 € gekürzt. Im Dezember 2018 zog das LBV Düsseldorf im Rahmen des Eilverfahrens sämtliche Forderungen, nebst VWG Kostenübernahme zurück. Das Eilverfahren wurde ohne Klärung der Hauptsache vom VWG eingestellt.
Nun erhielt die Witwe Anfang März einen neuen Bescheid des LBV Düsseldorf. Hier wird nun für die gleichen Kalendermonate, wie im abgeschlossenen Eilverfahren, es sind die Kalendermonate 8/2012 und 11/2012 und 11/2017 statt der zuvor 600 € nunmehr 1.100 € als Rückzahlung gefordert...
Im Kern geht es in den drei Kalendermonaten jeweils um den Sachverhalt, dass diese Witwe neben dem Grundgehalt aus Erwerbseinkommen jeweils Urlaubsgeld und ihr 13. Gehalt zusätzlich ausbezahlt bekam. Damit überschritt das Erwerbseinkommen in den 3 benannten Monaten für genau diesem Monat die Höchstgrenze des Hinzuverdienstes, was das LBV als Grund für die Witwengeldkürzung benennt.
Im Paragraph 66 (früher 53) des LBeamtVG ist klar beschrieben, das Monatseinkommen, was NICHT dem Kalendermonat der Auszahlung zuzuordnen ist, im Zweifel auf das komplette Kalenderjahr verteilt werden muss. Wenn das LBV sich an diesen Gesetzestext gebunden fühlen würde, gäbe es niemals eine Überschreitung der monatlichen Höchstgrenze für das Erwerbseinkommen der Beamtenwitwe.
Der Arbeitgeber dokumentiert genau diese Zahlungen in der jeweiligen Gehaltsabrechnung als EINMALBEZUG einer Jahreszahlung. Darüber hinaus weist der Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung sogar die Steuerlast getrennt nach Monatstabelle und für Urlaubs und Weihnachtsgeld aus der Steuer-Jahrestabelle aus.

Frage-1: Ist Urlaubsgeld und 13. Gehalt / Weihnachtsgeld eine Zahlung, die für den Zeitraum der Beschäftigung im KalenderJahr des Erwerbstätigen gezahlt wird?

Frage-2: Liegt das LBV in seiner Rechtsauffassung richtig, denn in der Begründung im Bescheid addiert die Behörde genau diese Zahlungen des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes als genau zum Auszahlungsmonat als Erwerbseinkommen hinzuzurechnendes Monatseinkommens, ohne auf das Kalenderjahr zu verteilen.

Dass das LBV sich an keinerlei Verjährungsfristen hält, soll zunächst nicht weiter bewertet werden...

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus???

Danke für die Antworten
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