Inflationsausgleich Kommunalbeamte Hessen
#1

Ist es denn sicher, dass die Besoldungsanpassung sowie die Zahlung des Inflationsausgleichs der hessischen Beamten auch auf die Kommunalbeamten übertragen wird?
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#2

(15.05.2024, 21:51)Gast schrieb:  Ist es denn sicher, dass die Besoldungsanpassung sowie die Zahlung des Inflationsausgleichs der hessischen Beamten auch auf die Kommunalbeamten übertragen wird?

Er wird nicht übertragen. Er gilt für alle Beamten nach hessischen Beamtenrecht. Also auch für Beamten der Kommunen in Hessen. Wenn also der Gesetzentwurf im Parlament beschlossen wird und dann verkündet wird, gilt er auch für Kommunalbeamte in Hessen.
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#3

Leider wurde auch für den Monat Juni kein inflationsausgleich gewährt.
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#4

Vom dbb hessen:

Zitat:Der dbb Hessen begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung nun rasch die gesetzliche Grundlage für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft schaffen will. „Das wurde uns in den Verhandlungen versprochen und im Einigungspapier entsprechend niedergeschrieben. Nun hat die Regierung Wort gehalten“, sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt. „Auch das Vorgehen mittels zweier linearer Anhebungen der Besoldungstabellen halten wir für die einzig verfassungsrechtlich zulässige und unbedenkliche Form der Umsetzung, um bspw. evtl. Verstöße gg. das Abstandsgebot zu vermeiden.“

Heini Schmitt kann den Unmut bei Beamten der unteren Besoldungsgruppen durchaus nachvollziehen. „Doch wenn wir die Landesregierung seit Jahren mit größtem Nachdruck auffordern, die Vorgaben der Verfassung endlich vollumfänglich einzuhalten, dann können wir auf dem Weg dahin nicht im Einzelfall erwarten, dass sie mal ‚Fünfe gerade sein lässt‘“, so Schmitt weiter.

Tarifrecht und Besoldungsrecht sind nun einmal zwei völlig unterschiedliche Welten, die eine Übertragung eines Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung ‚Auf Strich und Komma‘ häufig nicht möglich machen.

Es müssen andere Wege beschritten werden, um die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen stärker berücksichtigen zu können. Die Notwendigkeit dafür liegt klar auf der Hand. Hier muss zuallererst das Zulagenwesen in den Blick genommen werden.

Daneben bleibt erneut festzuhalten, dass auch mit den nun angekündigten beiden linearen Erhöhungen das Ziel einer insgesamt verfassungskonformen Besoldung noch lange nicht erreicht ist.

Die Fraktionen von CDU und SPD hatten am Nachmittag verkündet, die Ergebnisse der jüngst ausgehandelten Tarifrunde im TV-H zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamten zu übertragen. Für 2024 wird eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (Versorgungsempfängern anteilig nach ihrem individuellen Versorgungssatz) gewährt, die in drei Teilen zu jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November ausgezahlt wird. Darüber hinaus werden die Besoldung und Versorgung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte und zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozentpunkte angehoben.

Ich könnte mir Vorstellen, dass die eine oder andere Kommune die Umsetzung der Ergebnisse nicht rechtzeitig hinbekommen hat. Dann wird es wohl eine Rückrechnung für den Monat Juni geben…
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#5

Regelung hessisches Besoldungsgesetz
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#6

"Leider wurde auch für den Monat Juni kein inflationsausgleich gewährt."
Es besteht ja auch noch kein Anspruch. Der Gesetzentwurf ist ja noch nicht angenommen.
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#7

Gibt es hier denn bereits Informationen/Erfahrungen zum Inflationsausgleich auf kommunaler Ebene? Hat jemand bei einer hessischen Kommune bereits eine Teilzahlung erhalten oder Informationen, wann dies passieren soll? Das Gesetz ist gestern verkündet worden, wie der Zufall es so will am 01.07.2024, nachdem die Bezüge für Juli 2024 bereits ausgezahlt worden sind.

Ich habe von Kollegen bei Landesbehörden erfahren, dass diese bereits die Teilbeträge für Juni und Juli erhalten haben.

Ich arbeite bei einer hessischen kreisfreien Stadt und habe bisher keinen Inflationsausgleich erhalten ( Stand 02.07.2024).
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#8

In meiner Behörde hat auch noch niemand einen Inlationsausgleich erhalten. Bin mal gespannt, ob im August etwas gezahlt wird.
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