Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel vom TVL zum TVöD
#1

Ich wechsle am 1.1.2024 vom Arbeitgeber mit TVL zum Arbeitgeber mit TVöD. Wenn im TVL ebenfalls ein Inflationsausgleich verhandelt wird. Was würde ich in dem Fall dann bekommen?
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#2

Da noch nicht klar ist ob es eine solche Regelung geben wird und wie die Regelung im TV-L aussehen wird und insbesondere welcher Stichtag dort gewählt wird, ist es unklar, welche Ansprüche dort bestehen werden. Ansprüche im Bereich TVöD bis 31.12.2023.

Man wird das bekommen, was sich dann aus der Regelung ergibt. Wenn z.B. der Stichtag für die Einmalzahlung der 1.1.2024 ist ggf. diese und dann monatliche Zahlungen für die man die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn der Stichtag 1.12.23 für die Einmalzahlung ist, dann keine Einmalzahlung.

Soweit man schon den Inflationsausgleich ganz oder teilweise beim bisherigen Arbeitgeber bekommen hat, wäre die weitere Zahlung ggf. steuer- und sozialabgabenpflichtig (alles über 3000 € insgesamt).
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