Inflationsausgleich bei Entfristung
#1

Hallo zusammen 👋,
ich arbeite zwar nicht direkt im öffentlichen Dienst, sondern mein Arbeitsvertrag ist „angelehnt an den TVöD Bund“. Aus diesem Grund war ich optimistisch, ab Ende Juni die Inflationsausgleichszahlung zu bekommen.
Nun soll ich nach 20 Monaten Befristung, zum 01. Juni entfristet werden, der neue Arbeitsvertrag liegt mir bereits vor.
Laut Tarifergebnis wird der Inflationsausgleich allerdings nur gezahlt, wenn man bereits seit dem 01. Mai beschäftigt war. Da ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 01. Juni haben soll, befürchte ich, dass mein Anspruch auf die Zahlung verfällt - was ziemlich heimtückisch vom AG wäre. Kann mir jemand weiterhelfen und erklären wie die Sachlage ist?

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Soweit Anspruch besteht wäre die Einmalzahlung im Juni zu leisten. Allerfings kann angelehnt an den TVöD Bund alles mögliche bedeuten. Hier bräuchte es den genauen Wortlaut des Abschnittes der sich mit dem TVöD befasst um einschätzen zu können ob vermutlich ein Anspruch besteht oder nicht. Dabei ist der Vertrag am 1.5.23 relevant und nicht der neue Arbeitsvertrag.
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#3

Also prinzipiell wird von meinem AG das Ergebnis der Tarifverhandlungen des TVöD voll umgesetzt. Ich werde nach TVöD-Bund bezahlt. Was „angelehnt an“ speziell bedeutet, kann ich nicht sagen, sollte aber hierfür nicht relevant sein, da wie gesagt das Tarifergebnis so übernommen wird.

Das heißt, eine Entfristung sollte den Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung nicht behindern?
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#4

Ja.
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#5

Entfristung heißt doch Änderungsvertrag, Du warst ja schon vorher beschäftigt und bist es weiterhin. Von daher kann es daran nicht scheitern.
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