18.05.2023, 17:47
Hallo zusammen 👋,
ich arbeite zwar nicht direkt im öffentlichen Dienst, sondern mein Arbeitsvertrag ist „angelehnt an den TVöD Bund“. Aus diesem Grund war ich optimistisch, ab Ende Juni die Inflationsausgleichszahlung zu bekommen.
Nun soll ich nach 20 Monaten Befristung, zum 01. Juni entfristet werden, der neue Arbeitsvertrag liegt mir bereits vor.
Laut Tarifergebnis wird der Inflationsausgleich allerdings nur gezahlt, wenn man bereits seit dem 01. Mai beschäftigt war. Da ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 01. Juni haben soll, befürchte ich, dass mein Anspruch auf die Zahlung verfällt - was ziemlich heimtückisch vom AG wäre. Kann mir jemand weiterhelfen und erklären wie die Sachlage ist?
Mit freundlichen Grüßen
ich arbeite zwar nicht direkt im öffentlichen Dienst, sondern mein Arbeitsvertrag ist „angelehnt an den TVöD Bund“. Aus diesem Grund war ich optimistisch, ab Ende Juni die Inflationsausgleichszahlung zu bekommen.
Nun soll ich nach 20 Monaten Befristung, zum 01. Juni entfristet werden, der neue Arbeitsvertrag liegt mir bereits vor.
Laut Tarifergebnis wird der Inflationsausgleich allerdings nur gezahlt, wenn man bereits seit dem 01. Mai beschäftigt war. Da ich einen neuen Arbeitsvertrag zum 01. Juni haben soll, befürchte ich, dass mein Anspruch auf die Zahlung verfällt - was ziemlich heimtückisch vom AG wäre. Kann mir jemand weiterhelfen und erklären wie die Sachlage ist?
Mit freundlichen Grüßen