Inflationsausgleich bei Krankenstand
#1

Hallo, ich bin seit November 22 bis heute Dezember 23 krank geschrieben. Bin seit 5 Jahren in einem Klinikum beschäftigt in Teilzeit als Reinigungskraft.

Ich habe die Inflationsprämie nicht bekommen mit der Begründung, ich bin ja seit Nov. 22 krank geschrieben und hätte nur einen Tag im Jahr 2023 arbeiten müssen, dann hätte ich diese Prämie bekommen.

Das Arbeitsverhältnis besteht noch, aber ich finde es sehr ungerecht. Was kann ich tun?

Grüße
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#2

Da kannst Du nichts machen. Der Tarifvertrag TV Inflationsausgleich ist eindeutig, es gibt da keine Ermessenspielräume.
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#3

Welcher Tarifvertrag findet denn überhaupt Anwendung auf das Arbeitsverhältnis: TVöD VKA oder TV-L oder gar ein anderer?!
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#4

Falls TV-L ist die Aussage, dass "nur einen Tag im Jahr 2023 gearbeitet hätte werden müssen", unzutreffend. Diese Voraussetzung beinhaltet der Tarifvertrag Inflationsausgleich vom 9.12.2023 gerade nicht!

Voraussetzung für die Einmalzahlung von 1.800 Euro bzw. bei Teilzeit des entsprechenden Anteils ist vielmehr:

1. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 9.12.2023: liegt hier vor.
2. Entgeltanspruch zumindest von einem Tag im Zeitraum vom 1.8.2023 bis 8.12.2023, Krankengeldzuschussanspruch ist dem gleichgestellt: Letzteres könnte hier vorliegen, ist jedoch (noch) nicht von der Frgestellerin vorgetragen.

Fundstelle:
https://www.tdl-online.de/tarifvertraege...dion-220-0
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