Inflationsausgleich für Rentner in kurzfristiger Beschäftigung im öffentlichen Dienst
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in diesem Jahr als Rentner kurzfristig für die Dauer von 70 Arbeitstagen (je 2 Tage in der Woche) in meiner bisherigen Dienstelle beschäftigt gewesen und habe keinen Inflationsausgleich erhalten. Warum nicht? Die Vergütung erfolgte nach dem TVöD.
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#2

Was steht denn genau zur Anwendung eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
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#3

Und von wann bis wann wurde genau beschäftigt?
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#4

Für kurzfristige Beschäftigung gilt der TVöD meines Wissens nicht. Daher wird dann auch kein Inflationsausgleich gezahlt.
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#5

(10.08.2023, 17:17)Gast schrieb:  Für kurzfristige Beschäftigung gilt der TVöD meines Wissens nicht. Daher wird dann auch kein Inflationsausgleich gezahlt.

Ist nur die Frage, was genau im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Je nach Formulierung kann die Regelung zur Bezahlung nach TVöD eben auch den TV Inflationsausgleich abdecken.
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