24.07.2023, 11:26
Bei uns war es lange möglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro geltend zu machen. Zusätzlich zu unserer Teilzeitbeschäftigung.
Nun ist das nicht mehr möglich. Dazu haben sich wohl die Gesetze geändert?
Und man hat die Berechnung "zufällig" auf den Berechnungsmonate Juni/Juli gelegt.
Somit kann man anscheinend die 250 Euro Aufwandsentschädigung nicht mit einberechnen zum Bruttolohn und muss dafür keine Inflationsprämie bezahlen.
Aussage: "Aufwandsentschädigung ist kein Teil vom Bruttolohn, da er steuerfrei ist". Das kann ich nirgends so finden. Es heißt immer, dass die Inflationsprämie anteilig aus dem Entgelt berechnet wird. (Teilzeit mit 28 Prozent)
Und für die 250 Euro mussten wir einen extra Stundennachweis bringen. Also woher bekomme ich jetzt eine richtige Antwort, bei der ich mich nicht über den Tisch gezogen fühle?
Nun ist das nicht mehr möglich. Dazu haben sich wohl die Gesetze geändert?
Und man hat die Berechnung "zufällig" auf den Berechnungsmonate Juni/Juli gelegt.
Somit kann man anscheinend die 250 Euro Aufwandsentschädigung nicht mit einberechnen zum Bruttolohn und muss dafür keine Inflationsprämie bezahlen.
Aussage: "Aufwandsentschädigung ist kein Teil vom Bruttolohn, da er steuerfrei ist". Das kann ich nirgends so finden. Es heißt immer, dass die Inflationsprämie anteilig aus dem Entgelt berechnet wird. (Teilzeit mit 28 Prozent)
Und für die 250 Euro mussten wir einen extra Stundennachweis bringen. Also woher bekomme ich jetzt eine richtige Antwort, bei der ich mich nicht über den Tisch gezogen fühle?