08.08.2009, 10:29
Hallo an Alle,
ich benötige Info´s über die Reihenfolge (falls vorhanden) über die Mitteilungs- bzw. Informationspflichten des AG. Folgendes: Auf Grund einer Stellenausschreibung wurden in Frage kommende Bewerber eingelanden. Davon sind zwei schwerbehindert mit 50 GdB. Nun wurden die Einladungen geschrieben und kurz vor dem Absenden erhielt der AG ein Urteil, in dem nach § 82 SGB IX zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden muss. Diese hätte die Folge, dass noch ein weiterer Bewerber eingeladen werden müsste. Diese Urteil gab mir mein AG unmittelbar nach dem er es selber erhalten hat, der VdS nicht mehr im Haus war, mit der Bitte um meine Meinung. Ich habe also das Urteil studiert und habe sofort am nächsten Tag den VdS informiert. Dieser kam sofort in Rage und meinte, dass er erst mal informiert werden müsse usw. Daher meine Frage: Ist Euch bekannt, ob bei Informationen zu Angelegenheiten der Schwerbehinderten Menschen der VdS vor dem PR informiert werden muss? Leider gibt es da ein paar Kommunikationsschwierigkeiten, da der VdS Gespräche zu Personaleinzelangelegenheiten auch teilweise durchführt ohne den PR vorher oder nachher zu informieren. Gedroht wird eigentlich immer nur damit, dass jede Abstimmung blockiert werden könne.
Gruß
Mumie
ich benötige Info´s über die Reihenfolge (falls vorhanden) über die Mitteilungs- bzw. Informationspflichten des AG. Folgendes: Auf Grund einer Stellenausschreibung wurden in Frage kommende Bewerber eingelanden. Davon sind zwei schwerbehindert mit 50 GdB. Nun wurden die Einladungen geschrieben und kurz vor dem Absenden erhielt der AG ein Urteil, in dem nach § 82 SGB IX zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden muss. Diese hätte die Folge, dass noch ein weiterer Bewerber eingeladen werden müsste. Diese Urteil gab mir mein AG unmittelbar nach dem er es selber erhalten hat, der VdS nicht mehr im Haus war, mit der Bitte um meine Meinung. Ich habe also das Urteil studiert und habe sofort am nächsten Tag den VdS informiert. Dieser kam sofort in Rage und meinte, dass er erst mal informiert werden müsse usw. Daher meine Frage: Ist Euch bekannt, ob bei Informationen zu Angelegenheiten der Schwerbehinderten Menschen der VdS vor dem PR informiert werden muss? Leider gibt es da ein paar Kommunikationsschwierigkeiten, da der VdS Gespräche zu Personaleinzelangelegenheiten auch teilweise durchführt ohne den PR vorher oder nachher zu informieren. Gedroht wird eigentlich immer nur damit, dass jede Abstimmung blockiert werden könne.
Gruß
Mumie