Ist es ein Minijob?
#1

Hallo zusammen,

habe einen Arbeitsvertrag mit der Stadt (TvÖD) dort steht drin, dass ich als Beschäftigte eingestellt werde.

Ich bin mit sachlichen Grund §14 Abs. 1 TzBfG in die EG 4 eingruppiert.

Nun meine Frage, da ich mir jetzt unsicher bin, wieviel ich monatlich verdienen darf. Meine Vorgesetzten reden von 450 EUR, allerdings sehe ich das nicht so, da dies nirgendwo in meinem Vertrag steht.

Hat hier jemand eine Idee?
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#2

In deinem Arbeitsvertrag muss stehen ob du Vollzeit/ Teilzeit oder geringfügiges Arbeitsverhältnis hast.

Sofern nur drinsteht, dass sich das Arbeitsverhältnis nach dem TVöD richtet könnte man m. E. annehmen, dass es sich um ein Vollzeitarbeitsverhältnis handelt.
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#3

Wortlaut aus dem Vertrag:

***** ***** wird mit Wirkung vom 08.01.2018 als Beschäftigter mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 6 Stunden eingestellt und zwar wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes nach §14 Abs. 1 des Teilzeit und Befristungsgesetzes .....

Von Voll/Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung steht nichts dort.
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#4

Ich würde es mit dem Arbeitgeber klären. War die Stelle als Teilzeit oder geringfügiger Basis ausgeschrieben. Wurde beim Vorstellungsgespräch nicht darüber gesprochen.
Es wäre schon wichtig ob du geringfügig bist oder Teilzeit weil dein Gehalt bei Teilzeit dementsprechend weniger ausfällt.
Über 450 € kommst du mit 6 Std. wöchentlich in EG 4 sowieso nicht.

Bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis musst du auch noch angeben ob du in die Rentenversicherung einzahlen willst oder nicht.
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#5

Ein Minijob ist es deshalb, weil das Einkommen bei 6h/Woche und EG 4 im Bereich der "Minijobs" liegt. Es besteht kein Grund dies im Vertrag zu beschreiben.
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#6

Moin,

zur Ausgangsfrage: Der Arbeitsvertrag, so wie er hier geschildert wurde, hat keine Begrenzung auf 450 EUR. De facto erreicht er aktuell selbst in der Stufe 6 nicht die 450 EUR in einem regulären Monat. Das kann/wird in Monaten mit angeordneten Überstunden, anderen Sonderfällen oder der Jahressonderzahlung anders aussehen.

Grüße
1887
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#7

Es ist jedenfalls nicht automatisch ein "Minijob", nur weil der tatsächliche Verdienst im Minijob-Bereich liegt.

Hier scheint es eine normale Teilzeit-Stelle zu sein, für die die üblichen Abzüge (Sozialversicherung, Steuern) anfallen.

Beatrix
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#8

Also meint ihr es liegt ein Teilzeit-Vertrag vor?
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