Kündigung durch den AN mit 63
#1

Hallo,
Bin 62 Jahre alt und seit 56 Jahren ununterbrochen als Angestellter tätig. Davon die letzten 32 Jahre im öffentlichen Dienst.
Ich möchte mit 63 Jahren am 01.07.2013 in Rente gehen.
Muss ich spätestens zum 31.12.2012 kündigen damit der Kündigungsfrist genüge getan ist?
Gibt es was Besonderes beachten, wenn ich das Arbeitsverhältnis kündige?

Grüße
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#2

Für einen regluären Renteneintritt ist gar keine Kündigung notwendig, das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Wirksamwerden des Rentenbescheides (TVöD/TV-L).

Solltest du vor Ablauf der regulären Arbeitszeit kündigen ohne dass besondere Regelungen vereinbart wurden (Altersteilzeit, Härtefallregelung) kriegst du zunächst nicht nur keine Rente sondern auch eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I.

Bitte hier im Zweifel nochmal das Gespräch mit der Personalstelle suchen.
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