Kündigungsfrist bei Wechsel in das Beamtenverhältnis
#1

Hallo!

Als Neuling ein "Hallo" an die Nutzer dieses Forums.

Ich bin seit 1993 bei einer Behörde als Angestellter beschäftigt. Nunmehr habe ich die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis bei einer anderen Landesbehörde zu wechseln.

Als Angestellter dürften die Kündigungsfristen nach § 34 TVÖD geregelt sein. Die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber würde im Oktober/November 2011 erfolgen. Ein Wechsel im Sinne des § 34 TVÖD wäre somit zum 01.07.2012 möglich.

Ich habe aber gelesen, dass im Falle einer Ernennung in das Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis automatisch beendet wird. Wenn mich der neue Arbeitgeber beispielsweise zum 01.01.2012 verbeamten möchte, wird dann das Angestelltenverhältnis zum 31.12.2011 trotz bestehender Kündigungsfrist beendet?

Hinweis: Ein Auflösungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber wird nicht möglich sein.

Danke für die Antworten!!

Grüße

Thomas
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#2

Hallo

Die TVöD Regelung greift hier nicht mehr. §622 BGB sieht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Die Regelung des TVöD würde den Arbeitnehmer benachteiligen. Man nennt das dann Günstigkeitsprinzip.

"Günstigkeitsprinzip: Rechtsgrundsatz, wonach bei Kollision verschiedener Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere Regelung gilt. Er findet vor allem im Arbeitsrecht Anwendung."

Somit greift das Bundesgesetz!!!

Wie das ist mit dem Wechsel in die Beamtenlaufbahn, kann ich nicht beantworten. Wende dich an deinen Personalrat.

MfG SB
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