18.09.2011, 17:19
Hallo!
Als Neuling ein "Hallo" an die Nutzer dieses Forums.
Ich bin seit 1993 bei einer Behörde als Angestellter beschäftigt. Nunmehr habe ich die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis bei einer anderen Landesbehörde zu wechseln.
Als Angestellter dürften die Kündigungsfristen nach § 34 TVÖD geregelt sein. Die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber würde im Oktober/November 2011 erfolgen. Ein Wechsel im Sinne des § 34 TVÖD wäre somit zum 01.07.2012 möglich.
Ich habe aber gelesen, dass im Falle einer Ernennung in das Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis automatisch beendet wird. Wenn mich der neue Arbeitgeber beispielsweise zum 01.01.2012 verbeamten möchte, wird dann das Angestelltenverhältnis zum 31.12.2011 trotz bestehender Kündigungsfrist beendet?
Hinweis: Ein Auflösungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber wird nicht möglich sein.
Danke für die Antworten!!
Grüße
Thomas
Als Neuling ein "Hallo" an die Nutzer dieses Forums.
Ich bin seit 1993 bei einer Behörde als Angestellter beschäftigt. Nunmehr habe ich die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis bei einer anderen Landesbehörde zu wechseln.
Als Angestellter dürften die Kündigungsfristen nach § 34 TVÖD geregelt sein. Die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber würde im Oktober/November 2011 erfolgen. Ein Wechsel im Sinne des § 34 TVÖD wäre somit zum 01.07.2012 möglich.
Ich habe aber gelesen, dass im Falle einer Ernennung in das Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis automatisch beendet wird. Wenn mich der neue Arbeitgeber beispielsweise zum 01.01.2012 verbeamten möchte, wird dann das Angestelltenverhältnis zum 31.12.2011 trotz bestehender Kündigungsfrist beendet?
Hinweis: Ein Auflösungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber wird nicht möglich sein.
Danke für die Antworten!!
Grüße
Thomas