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Kündigungsfrist - gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit?
Gast
-
#1
08.09.2024, 19:25
Gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit? Drei Jahre Ausbildung und vier Jahre ausgelernt, habe ich dann eine 3 monatige Kündigungsfrist oder 6 Wochen zum Quartalsende?
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Multi-Zitat
Gast
-
#2
08.09.2024, 21:13
In den großen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes wie TVöD und TV-L umfasst die Beschäftigungszeit nicht die Zeit der Ausbildung.
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