15.11.2015, 16:47
Ich habe 2 Fragen zu den Kündigungsfristen im Öffentlichen Dienst.
Zu mir: Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und werde seit über 3 Jahren im Bürgeramt eingesetzt. Die Arbeit im Bürgeramt langweilt mich zusehends (ich fühle mich unterfordert), ebenso nervt mich das schlechte Betriebsklima. Da man mir ferner keine Perspektiven anbietet, möchte ich kündigen und etwas ganz Neues machen, entweder studieren oder eine neue Ausbildung.
Wie muss ich den § 34 TVöD verstehen? Danach beträgt meine Kündigungsfrist ja offenbar 3 Monate (bin inkl. Ausbildung jetzt seit 6 Jahren hier beschäftigt).
Nehmen wir an, dass ich morgen am 16.11.15 per Einschreiben kündige. Endet mein Arbeitsverhältnis dann am 16.2.16? Oder beginnt die Frist erst am Ende des Monats, so dass mein Arbeitsverhältnis am 29.2.16 endet?
Noch eine Frage: Wie ist die Praxis im Öffentlichen Dienst, verzichtet der Arbeitgeber schonmal auf diese Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmer darum bittet, oder ist diese in Stein gemeißelt?
Viele Grüße
Timo