Hallo "Gast",
ein offizielles Muster gibt es nicht, ich könnte einen Vordruck via PN zur Verfügung stellen.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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(05.10.2018, 10:37)Gast schrieb: Hallo "Gast",
ein offizielles Muster gibt es nicht, ich könnte einen Vordruck via PN zur Verfügung stellen.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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OK, dies entspricht meinen eigenen Transparenzzielen. Nachfolgend der Vordruck. Nicht zu sehen sind die Eingabefelder sowie Fußnoten. Eine Fußnote beinhaltet bspw. den Hinweis, dass sich innerhalb von x Montagen eine erneute Kassenprüfung anschließt und dies (verklausiliert) im Kalender des Kassenaufsichtsbeamten vorgemerkt werden sollte:
Niederschrift über eine unvermutete Kassenprüfung
(Kassenaufsicht gem. § 42 Abs. 7 KomHKVO)
I. Prüfung der Stadtkasse *****
Die Stadtkasse ***** wurde unvermutet durch den Kassenaufsichtsbeamten ***** geprüft.
Zum Zeitpunkt der Prüfung waren folgende Mitarbeiter der Stadtkasse anwesend:
Bestände der Bankkonten:
Die Bankkonten wiesen laut Tagesabschluss (s. Anlage I) folgende Bestände aus:
Girokonto ***** I:
Girokonto ***** II:
Girokonto *****:
Girokonto Postbank:
Geldmarktkonto *****:
evtl. weiteres Konto:
Diese Bestände stimmten mit den tatsächlichen Kontoständen überein (s. Anlage II).
Der Ausdruck „Doppische Bestände“ stimmt in der Gesamtsumme mit dem Ausdruck „Zahlungsmittelabgleich“ (Tagesabschluss) überein.
Bestand Barkassen:
Die Barkasse wies lt. Tagesabschluss (s. Anlage III) einen Bestand von € aus. Dieser stimmte mit dem tatsächlichen Bargeldbestand überein. Des weiteren wurden stichprobenartig die Ausgaben-belege mit den Buchungen des Tagesabschlusses abgeglichen. Abweichungen wurden hierzu nicht festgestellt.
Geldanlage
Vorübergehend nicht benötigte Geldbestände sind laut „Dienstanweisung für die Stadtkasse“ anzulegen. Dieses wurde eingehalten (s. Anlage IV).
Mahn- und Vollstreckungsverfahren
Es werden regelmäßig Mahn- und Vollstreckungsläufe durchgeführt, letztmalig am (s. Anlage V). Bei älteren Forderungen (offene Posten) wird regelmäßig geprüft, inwieweit die Forderungen noch eingezogen werden können oder ob es sich um eine uneinbringliche Forderung handelt.
Stichprobenprüfung Anordnungsverfahren
Folgende HÜL-Nummern wurden willkürlich vor der Prüfung festgelegt und die Anordnungen einer Einzelprüfung hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit unterzogen:
HÜL-Nr. Anmerkungen (Anlage vorhanden, Skontoabzug, Barannahme u.ä.)
Besondere Feststellungen
II. Prüfung von Sonderkassen und Zahlstellen
Zahlstellen
Die Zahlstellen bzw. Handvorschüsse außerhalb der Stadtkasse wurden nicht geprüft, da die Prüfung gem. Verfügung regelmäßig von ***** durchgeführt und dokumentiert wird.
Sonderkassen
Sonderkassen werden nicht geführt.
Besondere Feststellungen
Munster,
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(Kassenaufsichtsbeamter) (Kassenleiter)
Anlagen
Anlage I Stadtkasse: Tagesabschluss
Anlage II Stadtkasse: Kontoauszüge
Anlage III Stadtkasse: Tagesabschluss Barkassen
Anlage IV Stadtkasse: Kontoauszüge Geldanlagen
Anlage V Stadtkasse: Nachweis (Screenshot o.ä.) letzter Mahn- und Vollstreckungslauf
Anlage VI Stadtkasse: Ausdruck „Doppische Bestände“