Keine Konkretisierung zuschlagspflichtiger Arbeiten
#1

Hallo alle zusammen, 

auch im KommunalForum wird immer auf das "Verzeichnis der außergewöhnlichen Arbeiten" TVöD NRW verwiesen. 
Dies gilt ja nun aber nur landesrechtlich. Worauf beruft man sich, wenn man für das eigene Bundesland keine konkretisierten Vorschriften darüber findet, was als zuschlagspflichtige Arbeit definiert wird?

Vielen Dank im Voraus!
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#2

Auf § 23 TVÜ (VKA) und die dort im Bezug genommenen Regelungen.
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