Keine Sonderzahlung wg. Arbeitsende vor dem 1.12.?
#1

Hallo Zusammen,
ich bin ab August in Rente. Mein Arbeitgeber will daher für dieses Jahr die Sonderzahlung komplett einstellen. Begründet wird es damit, dass laut TVöD-S Sparkassen §18.4 derjenige Sonderzahlung erhält, der am 1.12. des jeweiligen Jahres noch beschäftigt ist. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn es müssten eigentlich aufgrund der Anzahl der Monate die Sonderzahlung anteilig ausgezahlt werden.
Gibt es da schon anhängige Klagen vor dem Arbeitgericht? Gibt es da nicht auch Ausnahmen, für diejenigen, die eigentlich unfreiwillig vor dem 1.12 in Rente gehen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
M...
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#2

" Das kann ich nicht nachvollziehen, denn es müssten eigentlich aufgrund der Anzahl der Monate die Sonderzahlung anteilig ausgezahlt werden."
Weshalb sollte entgegen der tariflichen Regelung ein solcher Anspruch bestehen?

"Gibt es da schon anhängige Klagen vor dem Arbeitgericht? "
Zumindest keine erfolgreichen.

"Gibt es da nicht auch Ausnahmen, für diejenigen, die eigentlich unfreiwillig vor dem 1.12 in Rente gehen müssen?"
Nein.
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