Kinderbetreuung
#1

Mein Ehemann und ich arbeiten beide im öffentlichen Dienst, unsere Kinder sind beide unter 12 Jahren.
Steht uns wegen Kinderbetreuung Zusatzurlaub oder ähnliches zu wegen Kinderbetreuung? Urlaub mit einem Gehalt von 67%??
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#2

Verschiedene öffentliche Arbeitgeber haben Regelungen zur bezahlten Freistellung getroffen. Diese Regelungen sind freiwillig und deshalb mit dem Arbeitgeber zu klären. Auch kommt es dabei ggf. darauf an ob Alternativen bestehen

Daneben sei auf diese Regelung hingewiesen:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Info...pruch.html
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