Wann ist mit einer gesetzlichen Regelung des Inflationsausgleichs, den die Landesbeamten bereits im März erhalten haben, für bayerische Kommunalbeamte zu rechnen? Mein Dienstherr hüllt sich in Schweigen.
Meines Wissens gelten die besoldungsrechtlichen Regelungen des Freistaates Bayern gleichermaßen für Landes- und Kommunalbeamte. Für Landesbeamte hat deren Dienstherr (Freistaat Bayern) wohl im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung die entsprechenden Zahlungen geleistet. Ob das auch der jeweilige kommunale Dienstherr macht, bleibt dann diesem überlassen.