Konstituierende Sitzung
#1

Hallo zusammen,
ich bin in den Personalrat meiner Stadt gewählt worden (wir sind etwas mehr als 300 Mitarbeiter) und habe die 3. meisten Stimmen von 8 Gewählten.
Morgen ist die konstituierende Sitzung und ich habe einige Fragen dazu.
Ich möchte meine Kollegen in Zukunft sehr gut vertreten und repräsentieren, aber da ich zum ersten Mal im Personalrat bin, bin ich mit dem ganzen Thema neu.
Die ersten beiden Gewählten sind alte Hasen, während ich als drittstärkste quasi die Neue mit den meisten Stimmen bin.
Ich möchte meine Arbeit als Personalrat gut machen und deshalb brauche ich wahrscheinlich mehr Zeit als die alten Hasen und deshalb würde ich die Möglichkeit der Freistellung zumindest für die 20% in Anspruch nehmen.
Wie kann ich diesen Wunsch von mir den anderen am besten verkaufen? Was würde sie sagen, damit die anderen im Rat ihr zustimmen?

Fallen euch noch andere gute Gründe ein?
Welche Argumente würdet ihr mir als Profi empfehlen?

MfG
Toni
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#2

Wie viele Freistellungen sind zu verteilen? Bzw. welches Personalvertretungsgesetz?
Planst du für den Vorstand zu kandidieren? Wenn ja für welche Position?

Die Nachfrage nach Freistellungen ist unterschiedlich. Manchmal wollen alle und manchmal niemand. Ich bin mir auch nicht Sicher ob alle 16 Landespersonalvertretungsgesetze Teilfreistellungen gleich regeln.

Eine 20% Freistellung ist relativ sinnfrei, weil zumindest für ein Vorstandsmitglied vermutlich weniger als die anlassbezogene Freistellung wäre.
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#3

Hallo,
erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Bei 300 Mitarbeitern in meinem Rathaus kann sich entweder eine Person zu 100 % freistellen lassen oder maximal 5 zu jeweils maximal 20 %.

Von den zwei alten Hasen wird sich wahrscheinlich keiner mehr als 20, 40 % freistellen lassen, da ihnen, wie mir, die eigene Arbeit doch sehr wichtig ist, daher gehe ich davon aus, dass die zwei Kollegen nach den 20 % maximal 40 % Freistellung anstreben.

Ich arbeite in einem Rathaus in Baden Württemberg, deswegen gilt der § 28 LPVG.
Ich habe den Paragraphen mehrmals gelesen, verstehe ihn aber nicht ganz.

Meine Frage:
Wer wird gewählt? Ein Vorstand, ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender?
Oder nur ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender?

Viele Grüße
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#4

Zuerst wird je ein Gruppenvertreter (Beamte, Tarifbeschäftigte gewählt).

Einer dieser beiden wird von zum Vorsitzenden gewählt. Der andere wird stell. Vorsitzender. Der Personalrat kann weitere Vorstandplätze vergeben (§ 28 (2) LPVG BW.

"Von den zwei alten Hasen wird sich wahrscheinlich keiner mehr als 20, 40 % freistellen lassen, da ihnen, wie mir, die eigene Arbeit doch sehr wichtig ist, daher gehe ich davon aus, dass die zwei Kollegen nach den 20 % maximal 40 % Freistellung anstreben."
Dann wäre die Chance für eine eigene 20% Freistellung erstmal nicht so schlecht. Hängt dann davon ab ob weitere Vorstandsplätze vergeben werden und ob man dafür gewählt wird.
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#5

Vielen Dank für deine Antwort.

Okay, dann noch kurz folgendes:

Werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung geheim gewählt oder per Handzeichen?

Als Vorstand habe ich wahrscheinlich erst mal keine Chance bzw. wäre es sinnvoll, wenn ich erst mal ein Jahr von dem alten Hasen mit den meisten Stimmen lerne (er geht in einem Jahr in Rente) und erst dann evtl. Vorsitzender werde, damit ich meine Arbeit so gut wie möglich machen kann.

Wer entscheidet, ob es mehrere Vorstandsmitglieder gibt?

Hältst du es für sinnvoll, auch jemanden freizustellen, der nicht Vorsitzender oder Stellvertreter ist?

 Gibt es kurz vor der internen Wahl eine kurze Zeit um zu sagen, wer gerne im Vorstand sein möchte?

Welche Argumente sprechen für mich als Stellvertreter im Vorstand und für meine Freistellung? Als Stellvertreter, weil ich quasi einer mit den meisten Stimmen bin, aber welche anderen Themen fallen dir noch ein?

Vielen Dank
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#6

"Wer entscheidet, ob es mehrere Vorstandsmitglieder gibt?"
Der Personalrat. Ggf. die Mehrheit des Personalrats.

"Hältst du es für sinnvoll, auch jemanden freizustellen, der nicht Vorsitzender oder Stellvertreter ist?"
Ich halte Freistellungen von 20% nicht für sinnvoll. Freistellungen würde ich im Regelfall im Vorstand verteilen. Wenn eine freigestellte Person außerhalb des Vorstandes bestimmte Dinge für den PR übernimmt kann dies eine Freistellung begründen. Oder halt wenn man die Freistellung "über" hat.

" Gibt es kurz vor der internen Wahl eine kurze Zeit um zu sagen, wer gerne im Vorstand sein möchte?"
Bei den einzelnen Wahlgängen wird gefragt wer kandidieren möchte.
Daneben sind Vorgespräche außerhalb der Personalratssitzung nicht ungewöhnlich und auch sinnvoll.

"Welche Argumente sprechen für mich als Stellvertreter im Vorstand und für meine Freistellung?"
Ist mit Stellvertreter der 2. Vorsitzende und Gruppenvertreter gemeint? Oder weitere Vorstandsposten?

"Als Stellvertreter, weil ich quasi einer mit den meisten Stimmen bin, aber welche anderen Themen fallen dir noch ein?"
Rechtskenntnisse insbesondere Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht. Kenntnisse über die Dienststelle. Gute Vernetzung in der Dienststelle. Fleißig, teamfähig etc.
Ich würde normalerweise einen Anfänger nur für weitere Vorstandsämter und nicht für den engen Vorstand wählen.
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#7

Herzlichen Dank,

Deine Antwort war ausführlich und sehr klar. Vielen Dank dafür.

Ich habe nur noch eine Frage:

Gibt es neben dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden noch weitere Vorstandsposten? Wenn ja, welche?
Ich bin von Beruf ITler, wenn es helfen kann.

MfG
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#8

Diejenigen welche der PR bestimmt. Meist Beisitzer bzw. weitere Stellvertreter.

Man kann versuchen, dem PR anzubieten, die Intranetseite zu betreuen. IT/Digitalisierungsthemen zu betreuen.
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