Kontaktverbot?
#1

Kann ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern den Kontakt zum Personalrat, per dienstlicher Anweisung, verbieten und bei nicht einhalten des Verbots, mit dienstlichen Konsequenzen drohen?
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#2

Er darf es nicht. Es wäre dem PR mitzuteilen und sich auch bei der Dienststellenleitung zu beschweren. Soweit es eine mündliche Anweisung war sollte man diese verschriftlichen und dem Vorgesetzen zur Bestätigung vorlegen. (Sonst könnte es sein, dass er sich nicht daran erinnern würde.)
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#3

Die besagte Anweisung liegt schriftlich vor.

Danke für die Antwort, dann werde ich mich direkt mit dem PR in Verbindung setzen.
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