Muss ich mich versetzen lassen, wenn ich vom mittleren Dienst (Kommunale Beamter) zum Land in den gehobenen Dienst wechsle? Gibt es hierbei Fristen zu beachten?
Ja, der Wechsel von einer Kommune zum Land ist eine Versetzung.
Es gibt keine Fristen. Aber die Versetzung (oder ggf. vorher Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) kommt nur zu Stande wenn sich beide Dienstherren darauf einigen (oder weitgehend theoretisch der neue Dienstherr eine "Raubernennung" durchführt).