22.07.2019, 22:04
Guten Tag, ich habe folgende Frage.
Und zwar arbeite bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10.19 auf Lebzeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.
Jetzt war ich aber Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann".
Die Frage ist, ob ich das meinem Dienstherren mitteilen muss. Oder ob ich die Verbeamtung auf Lebzeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse, da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.
Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte, die Verbeamtung auf Lebzeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und mögliche Komplikationen wusste.
Und zwar arbeite bei der Berufsfeuerwehr und werde am 01.10.19 auf Lebzeit verbeamtet. Im Dezember steht die G26.3 Untersuchung an.
Jetzt war ich aber Krankenhaus und die haben im MRT eine Zyste im Kopf entdeckt. Der Arzt sagte das es nach\durch die OP zu Hörbeeinträchtigungen eines Ohres kommen "kann".
Die Frage ist, ob ich das meinem Dienstherren mitteilen muss. Oder ob ich die Verbeamtung auf Lebzeit und die G26. 3 Untersuchung einfach durchlaufen lasse, da ich ja jetzt akut keine Symptome habe.
Oder kann der Dienstherr, wenn ich wirklich eine bleibende Hörbeeinträchtigung nach der OP haben sollte, die Verbeamtung auf Lebzeit zurückziehen, da ich ja vorher von der Krankheit und mögliche Komplikationen wusste.