Lehrerin und Nebentätigkeit in Kunsttherapie
#1

Hallo,
ich bin verbeamtete Sonderschullehrerin in Baden-Württemberg und arbeite 16 Deputatsstunden (= 61,5 % = Teilzeit aus familiären Gründen, 26 wären Vollzeit).
 
2020 habe ich eine Weiterbildung in Kunsttherapie begonnen - meine eigentliche Leidenschaft, wie ich festgestellt habe.
 
Nun möchte ich ein zweites Standbein aufbauen, konnte bisher jedoch noch keine befriedigende Antwort auf folgende Fragen finden:
1. Könnte es ggf. bei der Genehmigung dieser Nebentätigkeit (Selbständiges Dienstleistungsgewerbe) Probleme geben?
 
2. Wieviel Stunden darf ich nebenher arbeiten, also wie wird demnach bei meiner Teilzeit die 40-Prozent-Regel im Nebentätigkeitsrecht gewertet?

3. Wieviel Einkommen dürfte ich ggf. höchstens haben?

HG
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