06.04.2021, 17:26
Hallo,
ich bin verbeamtete Sonderschullehrerin in Baden-Württemberg und arbeite 16 Deputatsstunden (= 61,5 % = Teilzeit aus familiären Gründen, 26 wären Vollzeit).
2020 habe ich eine Weiterbildung in Kunsttherapie begonnen - meine eigentliche Leidenschaft, wie ich festgestellt habe.
Nun möchte ich ein zweites Standbein aufbauen, konnte bisher jedoch noch keine befriedigende Antwort auf folgende Fragen finden:
1. Könnte es ggf. bei der Genehmigung dieser Nebentätigkeit (Selbständiges Dienstleistungsgewerbe) Probleme geben?
2. Wieviel Stunden darf ich nebenher arbeiten, also wie wird demnach bei meiner Teilzeit die 40-Prozent-Regel im Nebentätigkeitsrecht gewertet?
3. Wieviel Einkommen dürfte ich ggf. höchstens haben?
HG
ich bin verbeamtete Sonderschullehrerin in Baden-Württemberg und arbeite 16 Deputatsstunden (= 61,5 % = Teilzeit aus familiären Gründen, 26 wären Vollzeit).
2020 habe ich eine Weiterbildung in Kunsttherapie begonnen - meine eigentliche Leidenschaft, wie ich festgestellt habe.
Nun möchte ich ein zweites Standbein aufbauen, konnte bisher jedoch noch keine befriedigende Antwort auf folgende Fragen finden:
1. Könnte es ggf. bei der Genehmigung dieser Nebentätigkeit (Selbständiges Dienstleistungsgewerbe) Probleme geben?
2. Wieviel Stunden darf ich nebenher arbeiten, also wie wird demnach bei meiner Teilzeit die 40-Prozent-Regel im Nebentätigkeitsrecht gewertet?
3. Wieviel Einkommen dürfte ich ggf. höchstens haben?
HG