Ich bin Personalratsvorsitzende unserer Kommune. Den Kolleginnen und Kollegen wird mittels Zielvereinbarung ermöglicht, eine Leistungsprämie zu erhalten. Meine Frage dazu: Ich als Personalratsvorsitzende kann schlecht mit dem Bürgermeister ein Ziel vereinbaren und darf durch meine Tätigkeit ja nicht schlechter gestellt werden. Meiner Ansicht nach muss die Dienststelle mir also trotzdem die Leistungsprämie zahlen. Ist das richtig?
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Wir haben in unserer Dienstvereinbarung geregelt, dass ein über 50 % freigestellter Personalrat mit dem Durchschnitt seiner Abteilung bewertet wird. Unter 50% Freistellung erfolgt eine Bewertung, aber die Personalratstätigkeit wird nicht bewertet.
Bei uns gibt es für freigestellte Mitglieder des PR folgende Regelung:
"Vereinbarungspartner sind der Personalrat und das jeweilige freigestellte Personalratsmitglied.
Der Personalrat beschließt zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums, ob die freigestellten Personalratsmitglieder eine Zielvereinbarung abschließen oder ob eine systematische Leistungsbewertung zum Ende eines Zielvereinbarungszeitraums vorgenommen werden soll.
Der Personalrat beschließt zum Ende eines Zielvereinbarungszeitraums, ob bzw. inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind oder beschließt über die systematische Leistungsbewertung. Das Ergebnis wird dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt."
Beatrix
Auch LOB wäre hier nachzuzeichnen, dass heisst der Durchschnitt der letzten LOB - Bewertungen ist heranzuziehen, alles andere ist nicht rechtmäßig.
Ich finde die LOB als Nasenprämie. Diese sorgt auf Dauer immer für Unmut. Lob und Anerkennung von Führungskräften ist mehr Wertschätzung. Finger weg von Zielvereinbarungen.Motivieren lernen ist das Erfogsrezept.Aber, dass muss man können.So ist es auch im Sport.Wenn der Trainer die Mannschaft erreicht geht sie für ihn durchs Feuer, ansonsten steigt sie ab. Liebe Grüße
Euer Personalratsvorsitzender.