Leistungszulage nach Trägerwechsel Kita
#1

Ich arbeite in einer Kita, die bis zum 1.07.2023 unter gemeindlicher Trägerschaft war (öffentlicher Dienst). Ab dem 1.07.23 sind wir von den Johannitern übernommen worden. Meine Frage lautet nun:  Steht uns vom alten Arbeitgeber die jährliche Leisungszulage anteilig für die Zeit vom 1.01.- 30.06.2023 zu?
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#2

Wie erfolgte denn der Wechsel (Betriebsübergang)? Wurden neue Arbeitsverträge geschlossen?
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#3

Ja, es wurden neue Verträge geschlossen. Diese beinhalten unter anderem, dass für die Dauer von einem Jahr Bestandsschutz besteht. Bedeutet, dass nichts zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden darf.
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