02.02.2017, 20:24
Hallo,
ich bin seit 7 Jahren, als stellvertretender Leiter einer Kläranlage eingesetzt, und war bisher in der EG 9 eingruppiert, jetzt bin ich nach der neuen Entgeltordnung in die EG 9a übergeleitet worden, habe ich nicht Anspruch auf die Eingruppierung in die EG 9b, auch wenn ich keine Meisterausbildung habe?
ich bin seit 7 Jahren, als stellvertretender Leiter einer Kläranlage eingesetzt, und war bisher in der EG 9 eingruppiert, jetzt bin ich nach der neuen Entgeltordnung in die EG 9a übergeleitet worden, habe ich nicht Anspruch auf die Eingruppierung in die EG 9b, auch wenn ich keine Meisterausbildung habe?