Lohnkürzung
#1

Ist eine Zurückstufung des Lohnes (Verein am öffentlichen Dienst angeglichen) bei 450 Euro Job möglich?
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#2

Eine Änderung der Eingruppierung ist nur einvernehmlich möglich.
Wenn du mit einer Rückgruppierung nicht einverstanden bist darfst du deinen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Der Arbeitgeber kann dann eine Änderungskündigung vorlegen. Wenn du diese nicht annimmst wird dir gekündigt. Vor Gericht wird dein Arbeitgeber aber dann Schwierigkeiten haben recht zu bekommen.
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