Hallo,
ich arbeite als Erzieherin Teilzeit in einer kommunalen Kita S08a Stufe 6.
Für die Mehrarbeit werde ich nach Stufe 3 abgerechnet. Ist das OK??????
Welcher Tarifvertrag?
Z.B. im TVöD ist dies korrekt (siehe § 8 (1) Satz 1 TvöD).
Dann ist die Aussage in Beitrag 2 zutreffend.
Jetzt muss ich nochmal nachfragen. Wie Du das meinst? Da steht ja ich bekomme mein volles Geld plus Zeitzuschlag.
Mein Arbeitgeber bezahlt mir aber nicht mein tatsächliches Geld für meine Arbeitsleistung sondern nur nach Stufe 3.
Sie sagen es sei Mehrarbeit. § 8 Absatz 2 da heißt es doch je Stunde 100 v.H.
Ich finde nirgends etwas was nur Stufe 3 aussagt.
Bei § 8 (1)1 danach würde ich ja noch mehr bekommen.
Ich bekomme aber nur 22.15 Euro die Stunde brutto.
Wenn es nicht um eventuelle Zuschläge geht sondern um die Auszahlung der Stunden, diese sind nach der individuellen Stufe zu bezahlen.
Ich danke Dir!
Wenn ich den Satz oder den über Mehrarbeit lese . Ist die Auszahlung der geleisteten Stunden, wie bei mir, nicht richtig, STIMMT'S? Ich verstehe Stufe 3 ist noch ein Zeitzuschlag. Wollte mich gerne nur nochmals absichern.
Genau, es geht nur um die Stufe. Der liebe Mensch bei mir meint, dass er nicht nach meiner 8a Stufe 6 zahlen muss sondern ich und die Kolleginen nur Stufe 3 bekommen.
Ich soll ihm jetzt zeigen woher ich mein Wissen nehme. Da er sehr....ist möchte ich mich in jeder Hinsicht absichern.
Wir haben auch noch ungelernte Kräfte als Aushilfen und ich denke er rechnet uns auch nur ihren Stundenlohn zu. Aber das ist ja wohl nicht richtig.
Dankeschön nochmals
Hier muss unterschieden werden zwischen Überstunden und Mehrarbeit. Überstunden sind die Stunden, die auf Anordnung über die Vollbeschäftigung hinaus geleistet werden. Diese Stunden werden mit einem Zeitzuschlag vergütet, der sich an der Stufe 3 orientiert.
Mehrarbeit ist bei Teilzeitbeschäftigten die auf Anordnung geleistete Arbeitszeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Diese Mehrarbeit wird gem. § 8 Abs. 2 TVöD vergütet. Stunden, die dann über die Vollzeit hinausgehen, sind dann als Überstunden zu vergüten.