19.07.2024, 13:36
Sehr geehrte Damen und Herren, als verbeamtete Lehrerin in Berlin musste ich aufgrund schwerer Erkrankung die Frühpension beantragen. Nun beziehe ich die Mindestversorgung. Muss ich trotzdem einen Versorgungsabschlag hinnehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen