Ist es während der Passivphase in der Altersteilzeit zwingend erforderlich, den Arbeitgeber über einen Minijob zu informieren?
Bei den üblichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist man dazu verpflichtet. Der Aufwand ist vermutlich geringer als nun zu prüfen wie man es sich ersparen kann.
Wird eh genehmigt, also mach besser.
Eine Genehmigung ist tarifvertraglich doch gar nicht vorgesehen, sondern lediglich eine Anzeigepflicht!
Richtig, aber der AG könnte ein Veto einlegen, wenn z. B. die Tätigkeit mit dem, was du im Job machst übereinstimmt - würde dann verweigert werden z. B. nebenbei noch als IT-Admin im Mini-Job arbeiten, wenn man eh schon der Linux Admin im öD ist.
In der Passivphase der Altersteilzeit?