Hallo zusammen,
ich bin beim Land Niedersachen als Teilzeitbeschäftige angestellt mit 19,90 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht klar geregelt wann ich diese Stunden arbeite also an 3 , 2 oder 4 Tagen die Woche. Ich arbeite die Stunden von Mittwoch bis Freitags ( nach mündlicher Absprache )
Jetzt ist am Mittwoch den 03.10 ein Feiertag gewesen, und mir sind auf meinem Stundenkonto für diesen Arbeitstag 2 Minusstunden eingetragen worden. Kann mir mal bitte jemand sagen ob das rechtens ist ? Und wenn ja, Warum ?
Vielen Dank im voraus.
ich bin beim Land Niedersachen als Teilzeitbeschäftige angestellt mit 19,90 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht klar geregelt wann ich diese Stunden arbeite also an 3 , 2 oder 4 Tagen die Woche. Ich arbeite die Stunden von Mittwoch bis Freitags ( nach mündlicher Absprache )
Jetzt ist am Mittwoch den 03.10 ein Feiertag gewesen, und mir sind auf meinem Stundenkonto für diesen Arbeitstag 2 Minusstunden eingetragen worden. Kann mir mal bitte jemand sagen ob das rechtens ist ? Und wenn ja, Warum ?
Vielen Dank im voraus.