20.05.2021, 13:00
Hallo zusammen,
der/die Vorsitzende des Personalrats hat die Aufgabe die Ansprechperson für den Arbeitgeber zu sein uvm.. Wie aber ist die Besetzung in Arbeitsgruppen in der Praxis? Werden diese Aufgaben nur vom Vorstand wahrgenommen oder gibt es eine Verteilung der Personalratsaufgaben. Wäre einmal interessant zu sehen, wie das in anderen Häusern geregelt ist.
Danke!
der/die Vorsitzende des Personalrats hat die Aufgabe die Ansprechperson für den Arbeitgeber zu sein uvm.. Wie aber ist die Besetzung in Arbeitsgruppen in der Praxis? Werden diese Aufgaben nur vom Vorstand wahrgenommen oder gibt es eine Verteilung der Personalratsaufgaben. Wäre einmal interessant zu sehen, wie das in anderen Häusern geregelt ist.
Danke!