20.12.2021, 18:27
Guten Tag,
Ich habe vor direkt nach meiner Ausbildung als JVA-Beamter in mein altes Bundesland zu gehen und dort in einem Gefängnis zu arbeiten. Möglicherweise wird solch ein Antrag von dem bestehenden Arbeitgeber nicht gebilligt, deswegen müsste ich eine sogenannte "kalte Übernahme" machen. Meine Frage ist, ob solch ein Vorhaben sinnvoll ist, da ich mich hier nicht so wohl fühle aber die Ausbildung durchziehen möchte. Und ob es von dem gewünschte Bundesland Schwierigkeiten geben könnte direkt übernommen zu werden oder ist es direkt nach der Ausbildung am einfachsten zu wechseln, da ich dann noch in der niedrigsten Besoldungsstufe bin und die Ausbildungskosten nicht mehr getätigt werden müssen?
Ich habe vor direkt nach meiner Ausbildung als JVA-Beamter in mein altes Bundesland zu gehen und dort in einem Gefängnis zu arbeiten. Möglicherweise wird solch ein Antrag von dem bestehenden Arbeitgeber nicht gebilligt, deswegen müsste ich eine sogenannte "kalte Übernahme" machen. Meine Frage ist, ob solch ein Vorhaben sinnvoll ist, da ich mich hier nicht so wohl fühle aber die Ausbildung durchziehen möchte. Und ob es von dem gewünschte Bundesland Schwierigkeiten geben könnte direkt übernommen zu werden oder ist es direkt nach der Ausbildung am einfachsten zu wechseln, da ich dann noch in der niedrigsten Besoldungsstufe bin und die Ausbildungskosten nicht mehr getätigt werden müssen?